Bundesrat nimmt Stellung gegen Urheberrechtsreform

Von Olaf Koglin
 
Der Bundesrat hat sich gegen den Entwurf der Urheberrechtsnovelle ausgesprochen und ist damit den Empfehlungen des Rechts- und des Wirtschaftsausschusses gefolgt. Der Ausschuss für Kulturfragen hatte hingegen empfohlen, keine Einwendungen gegen den Gesetzesentwurf zu erheben.

Der Rechtsausschuss des Bundesrates ist der Ansicht, dass es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt. Zwar ist das Urheberrecht gem. Art. 73 Nr. 9 GG Gegenstand der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes. In § 111a UrG-E wird jedoch die Verfolgung von urheberrechtlichen Ordnungswidrigkeiten indirekt bestimmten Landesbehörden zugewiesen, woraus sich die Zustimmungsbedürftigkeit nach Art. 84 Abs. 1 GG ergeben könnte. Falls dieser Teil aber abgetrennt wird, bliebe nur ein Einspruchsgesetz übrig. Bei diesen kann ein Einspruch des Bundesrates vom Bundestag überstimmt werden (Art. 77, 78 GG).

Bislang handelt es sich allerdings erst um eine Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzesentwurf, zu der der Bundesrat gem. Art. 76 Abs. 2 GG berechtigt ist. Der Bundestag hat hierüber gem. Art. 76 Abs. 3 S. 6 GG "in angemessener Frist zu beraten" und Beschluss zu fassen.

Inhaltlich ist der Wirtschaftsauschuss der Ansicht, dass der Entwurf die Interessen und Vorschläge der einzelnen Wirtschaftsgruppen "offenbar nichtausreichend berücksichtigt." Hierfür sprächen die zahlreichen Einwendungen und Stellungnahmen von Unternehmen und Verbänden. Kritisiert werden neben den Vorschriften zum Gebrauch im Unterricht (§§ 52a/ 53 Abs. 3 UrhG-E) vor allem §§ 53 ff. UrhG-E, die den Umfang des Rechts zur Privatkopie sowie deren Vergütung regeln. Vor allem im Verhältnis von digitaler Privatkopie zu technischen Schutzmaßnahmen folgte der Bundesrat den maßgeblichen Interessenvertretern. Siehe dazu auch Gutachten zur "Piraterie" geistigen Eigentums (16.09.2002), Fortgang der Urheberrechtsreform: Regierungsentwurf zur Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie veröffentlicht (4.08.2002) und Abgaben oder Kontrolle? (28.07.2002). Zu § 52a UrhG-E findet kommende Woche eine Anhörung statt, an der auch das ifrOSS teilnimmt.

Derweil hat in den USA die demokratische Kongressabgeordnete Zoe Lofgren den "Digital Choice and Freedom Act" vorgelegt, der die digitale Privatkopie sichern und den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) entschärfen soll. Kritik am DMCA kam auch von einem amerikanischen Bezirksrichter, der die Regelungen überdie das digitale Vervielfältigen und die Verantwortlichkeit von ISP´s fürunklar hält.