Busybox v. Monsoon: GPL-Enforcement in den USA weiter nur außergerichtlich

Von Dr. Axel Metzger
 
Wie das New Yorker Software Freedom Law Center letzten Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat, haben sich die Busybox-Entwickler Erik Andersen und Rob Landley mit der Monsoon Multimedia Inc. außergerichtlich geeinigt. Die Klage vor dem United States District Court for the Southern District of New York wurde daraufhin zurückgezogen. Damit steht die erste gerichtliche Durchsetzung der GPLv2 in den USA weiterhin aus. Deutsche Gerichte hatten in der Vergangenheit mehrfach zentrale Bestimmungen der GPLv2 für wirksam und durchsetzbar erklärt.

Hintergrund:

Die Anwälte vom Software Freedom Law Center hatten am 20.09.2007 erklärt, im Namen der Busybox-Entwickler erstmals eine Klage auf Durchsetzung der Bestimmungen der GPLv2 eingereicht zu haben. Der Text der Klageschrift wurde veröffentlicht und bietet jedenfalls insoweit Anschauungsmaterial. Monsoon wurde vorgeworfen, in seiner TV-Streaming-Lösung "Hava" den Code von Busybox zu verwenden, ohne den Nutzern die Source Codes zur Verfügung zu stellen und damit gegen Ziffer 3 der GPLv2 zu verstoßen. Nach der nun erzielten Einigung erklärte sich Monsoon bereit, den Vertrieb künftig nur noch GPL-konform vorzunehmen und insbesondere die Source Codes mitzuliefern. Zudem verpflichtete man sich, „substanzielle Anstrengungen“ zu unternehmen, um die Kunden zu informieren, welche das Gerät ohne die Quelltexte geliefert bekommen haben. Schließlich wurde die Zahlung eines nicht offen gelegten Geldbetrags an die Busybox-Entwickler versprochen.

Dass man sich im Fall Monsoon am Ende gütlich geeinigt hat, ist wenig überraschend und fügt sich ein in die Enforcement-Strategie der Free Software Foundation und ihrer Rechtsberater beim Software Freedom Law Center ein (vgl. hierzu „Enforcing the GPL“ von Eben Moglen). Die Durchsetzung der GPL wird in den USA in aller Regel vertraulich und hinter verschlossenen Türen betrieben. Um Druck auszuüben, werden im Einzelfall Presseerklärungen über Fälle von „Non-compliance“ veröffentlicht, welche vielfach zu einem Nachgeben der anderen Seite führt. Überraschend war also, dass es dieses Mal überhaupt zu einer Klagerhebung gekommen ist. Im Interesse der Rechtssicherheit wäre es dennoch wünschenswert, bald auch eine gerichtliche Bestätigung der Tragfähigkeit der wichtigsten Open Source-Lizenz nach US-amerikanischem Urheber- und Vertragsrecht zu haben.