FSF Europe gibt FLA frei

Von Dr. Axel Metzger
 
Die FSF Europe hat bekannt gegeben, dass das Fiduciary License Agreement (FLA) – zu deutsch: Treuhänderische Lizenzvereinbarung – künftig von Projekten auch in veränderter Form für ihr Rechtemanagement verwendet werden kann. Das FLA kann wahlweise nach den Bedingungen der GNU Free Documentation License (GNU FDL) oder der Creative Commons Lizenz „Attribution-Share Alike“ (cc by-sa) genutzt werden. Damit steht eine solide Grundlage für eine zentrale Rechteverwaltung in freien Softwareprojekten zur Verfügung.

Hintergrund:

Nicht alle freien Software-Gemeinschaften verfügen über eine feste Organisationsstruktur mit einem zentralen Rechtemanagement. Bestehen im Hinblick auf die geistigen Eigentumsrechte keine Absprachen zwischen den Beteiligten, so kann es zu Problemen bei der Wahrnehmung der Rechte kommen. Schwierigkeiten ergeben sich etwa beim Vorgehen gegen Lizenzverstöße. Nutzen Dritte die von dem Projekt erstellten Programme entgegen den Bestimmungen der jeweils maßgeblichen Lizenz, so können Ansprüche nur im Hinblick auf einzelne Bestandteile der Software geltend gemacht werden. Dies macht es für Verletzer leichter, die in Frage stehenden Bestandteile in ihrem Produkt durch eine Ersatzprogrammierung auszutauschen. Schwierigkeiten können sich auch bei der Lizenzierung des Gesamtprogamms ergeben. Sollte es erforderlich sein, dass Programm einer neuen Version der benutzten Lizenz oder einer weiteren Open Source Lizenz zu unterstellen, etwa um Kompatibilitätsprobleme zu lösen, so muss man alle beteiligten Entwickler um ihre Zustimmung bitten. Dies kann bei größeren Projekten zu unüberwindbaren praktischen Problemen führen.

Abhilfe schafft hier ein zentrales Rechtemanagement. Projekte sollten die Rechte aller beteiligten Programmierer treuhänderisch auf eine Einrichtung oder Person ihres Vertrauens übertragen. Als Sammelstelle kommen natürlich zunächst von den Projekten selbst gegründete Vereine oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts in Frage. Wer sich vor der juristischen Arbeit scheut, kann aber auch auf die Hilfe von Dachorganisationen aus dem Bereich der Freien Software zurückgreifen. Einen entsprechenden Service bietet die FSF Europe schon seit längerem an. Die Details der treuhänderischen Rechtsübertragung auf die FSF Europe sind im FLA im einzelnen geregelt. Das FLA wurde in der ersten Fassung von den ifross-Mitgliedern Till Jaeger, Axel Metzger und Carsten Schulz gemeinsam mit der FSF Europe erstellt. Seit kurzem ist eine nur unwesentlich modifizierte zweite Version erhältlich. Das FLA sieht den Übergang der ausschließlichen Recht auf die FSF Europe vor, anders wäre bspw. die Durchsetzung der Rechte der Programmierer durch den Treuhänder gar nicht möglich. Zugleich werden aber eine unbegrenzte Zahl einfacher Rechte an den Programmierer rückübertragen, damit dieser die Möglichkeit behält, sein Programm auch unter anderen, sofern gewünscht auch „proprietären“ Lizenzbestimmungen, zu nutzen. Das FLA lässt dem „Treugeber“ also alle wirtschaftlichen Möglichkeiten.
Bisher durfte das FLA allerdings nur in unveränderter Form genutzt werden. Das heißt, es war für Projekte nicht möglich, den Text entsprechend den eigenen Bedürfnissen zu modifizieren. Dies dürfte es erschwert haben, das FLA als Grundlage für die treuhänderische Rechtsübertragung an das eigene Projekt heranzuziehen. Diese Lizenzpraxis wurde nun liberalisiert. Fortan können Projekte entsprechend den Bestimmungen der GFDL oder der Creative Commons „Attribution-Share Alike“ den Text des FLA verändern und auf ihre Bedürfnisse anpassen.

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