Geistiges Eigentum in der Informationsgesellschaft

Von Dr. Carsten Schulz
 
Der Verband Deutscher Schriftsteller, das P.E.N. Zentrum Deutschland und der Börsenverein des deutschen Buchhandels haben in der vergangenen Woche eine „Frankfurter Mahnung“ veröffentlicht, mit der sie verstärkte Maßnahmen für einen Schutz geistigen Eigentums einfordern. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (BITKOM) reagierte direkt am folgenden Tag mit einer „Pressemeldung, in der es (schon in der Überschrift) heißt: „Panikmache bei der Urheberrechtsnovelle unterlassen!“

Hintergrund:

VS, P.E.N. und Börsenverein hatten sich in ihrer Frankfurter Mahnung für umfassende Geräteabgaben ausgesprochen. Notwendig seien Maßnahmen, die der dramatischen Aushöhlung des materiellen Wertes urheberrechtlich geschützter Werke durch moderne Kopiertechnologien wirksam entgegenwirkten. Darüber hinaus forderten die Interessenverbände, dass politische Initiativen, die die Forderung von Open Access zum Gegenstand hätten, unterbleiben sollten. Wörtlich heißt es: „Jeglicher politischer Zwang zum Open Access zu urheberrechtlich geschützten Werken ist eine gravierende Fehlsteuerung.“ Der Staat müsse, um das öffentliche Bedürfnis zu befriedigen, an der Kultur- und Wissensgesellschaft teilzuhaben, mehr Geld in die Wissensbereitstellung und -aufbereitung investieren.

Der BITKOM wies in seiner Stellungnahme vom Folgetag darauf hin, dass nach Auffassung des BITKOM erhebliche Bedenken an der Vorgehensweise von VS, P.E.N. und Börsenverein bestehen. So heiße es etwa in der „Frankfurter Mahnung“, dass die „Pläne für Kürzungen bei den Abgaben für Vervielfältigungsgeräte endgültig aufgegeben werden sollten.“ Diese Aussage ist nach Auffassung des BITKOM schon von ihrer Grundannahme her unrichtig. Denn schon auf der Basis des Gesetzesentwurfs zum 2. Korb würden die Geräteabgaben erheblich ausgedehnt; es sei damit zu rechnen, dass sich die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften mindestens verdoppelten. Der Gesetzentwurf des Justizministeriums – so der BITKOM – sei ein Kompromiss, der den Urhebern Mehreinnahmen sichere und mit dem auch die Hersteller leben könnten.