Interoperabilität für Europas Behörden

Von Dr. Carsten Schulz
 
Die Europäische Kommission hat mit Datum vom 13.Februar 2006 eine Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament zur Frage der Interoperabilität für europaweite elektronische Behördendienste (eGovernmentdienste) herausgegeben.
Ziel der Mitteilung ist es, die grundlegenden Anforderungen für die Implementierung europaweiter Interoperabilität herauszuarbeiten, Prioritäten festzulegen und weitere Maßnahmen für eine Konkretisierung der bestehenden Rahmenvorgaben vorzuschlagen.

Hintergrund:

Die Bedeutung von Interoperabilität zwischen den Europäischen Verwaltungen dürfte für die weitere Entwicklung eines Europäischen einheitlichen Binnenmarktes von erheblicher Bedeutung sein. Interoperabilität im öffentlichen Bereich - das wird auch in der Mitteilung der Kommission deutlich hervorgehoben - ist Voraussetzung für die Bereitstellung von Behördendiensten über nationale und ökonomische Grenzen hinweg.

Dabei geht die Kommission in ihrem Bericht von einem "weiten" Begriff der Interoperabilität aus. Über die technische Interoperabilität hinaus, müsse auch eine "organisatorische" und eine "semantische" Interoperabilität geschaffen werden. Die organisatorische Interoperabilität betreffe die Strukturierung von Interaktionen zwischen Behörden; die semantische Interoperabilität stelle sicher, dass die Bedeutung von Informationen von allen Beteiligten verstanden werde.

Die Kommission schlägt eine Reihe konkreter Maßnahmen für die nachhaltige Verbesserung einer Interoperabilität zwischen den Verwaltungsträgern vor, die von einer Erarbeitung von Strategiepapieren über die Zusammenarbeit mit Normungsgremien (CEN, ETSI) bis zum teilweisen Einsatz von Open Source Software reichen. Sie geht in ihrem Bericht zugleich davon aus, dass auch Änderungen der nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich werden können.