Rackspace & Red Hat v. Uniloc, USA: Verfahren mit Gleitkommazahlen nicht patentierbar

Von: Lisa Käde

Vergangene Woche erreichten Rackspace und Red Hat erfolgreich die Abweisung einer Patentklage von Patentverwerter Uniloc USA, Inc.

Rackspace, Inc. stellt seinen Kunden Server mit dem Betriebssystem Linux zur Verfügung. Red Hat, Inc. liefert Rackspace dazu das Linux-Betriebssystem.

Uniloc USA, Inc., klagte bereits 2012 im als besonders patentfreundlich geltenden Eastern District of Texas gegen Rackspace, da “durch die Herstellung, Nutzung, das Angebot zum Verkauf, den Vertrieb und / oder den Import von Servern mit dem Betriebssystem-Kernel Linux (Version 2.6 oder höher), welcher für die Verarbeitung von Gleitkommazahlen eingesetzt und auf den Servern von Rackspace verwendet wird, einschließlich der Server, die in Verbindung mit dem von Rackspace angebotenen Hosting Lösungen / Produkte eingesetzt werden” das U.S. Patent 5,892,697 verletzt würde.

Das Patent mit Priorität von 1995 beinhaltet ein “Verfahren und eine Vorrichtung zur Behandlung von Über- und Unterlauf bei der Verarbeitung von Gleitkommazahlen.”

Der Vorsitzende Richter Leonard Davis fasste den Inhalt des geltend gemachten Patentanspruchs wie folgt zusammen: Gegenstand des ersten Anspruches des Patents ist im wesentlichen eine Formel zur Lösung mathematischer Probleme bei der Umwandlung einer Zahl von einer Darstellungsform in eine andere. Hierbei geht es um eine Methode zum Verfahren mit Gleitkommazahlen in vier Schritten:

1. Umwandlung der Gleitkommazahl von einer Darstellung im Speicheradressregister zu einer Registerdarstellung
2. Runden des Ergebnisses
3. Durchführung einer arithmetischen Berechnung mit dem gerundeten Ergebnis, um eine neue Gleitkommazahl zu erhalten
4. Rückumwandlung des Ergebnisses zu einer Speicheradressregister-Darstellung

Noch bevor Rackspace, im Rahmen des “Red Hat Open Source Assurance”-Prorgramms vertreten durch Red Hat, eine ausführliche Klageerwiderung einreichte, stellten Rackspace und Red Hat einen Antrag auf eine sofortige Einstellung des Verfahrens. Ihre Begründung: das Patent sei ungültig und die Klage daher unbegründet.

Davis wies daraufhin die Klage ab, da der Patentanspruch, den Uniloc geltend machte, gemäß der Rechtsprechung des US Supreme Courts zu 35 USC § 101 unpatentierbar sei, weil er auf die Patentierung mathematischer Algorithmen hinauslaufe. (vgl. dazu auch SCOTUS: Bilski v. Kappos und SCOTUS Benson, 409 U.S., 64 ff.)

Es ist der erste bekanntgewordene Fall, in dem der Eastern Court of Texas eine Klage aufgrund eines unpatentierbaren Patentanspruchs vorzeitig abgewiesen hat.

“Dies ist ein wichtiger Sieg für Open Source Software”, sagte Michael Cunningham, Executive Vice President und General Counsel, Red Hat. “Wir glauben [..], dass die wohldurchdachte Abweisung der Klage [...] durch den vorsitzenden Richter Davis andere Gerichte dazu ermutigt, die Urteilsfindung zu beschleunigen, was ungültige Softwarepatente angeht, um so ärgerliche Verfahren durch nichtproduzierende Patentverwerter und dadurch entstehende innovationsbehindernde Effekte zu reduzieren.” (vgl. Pressemeldung Red Hat, 28.03.13)