U.S.-Senat: Nachbesserung des DMCA gefordert

Von Dr. Axel Metzger
 
Die rechtlichen Regeln für den Einsatz technischer Schutzmaßnahmen ("Digital Rights Management") sollen in den USA geändert werden - und zwar zugunsten der Verbraucher. In den U.S.-Senat wurde jetzt der Entwurf eines "Digital Consumer Right to Know Act" (S 692 IS) eingebracht. Nach dem Gesetzentwurf sollen technische Maßnahmen in angemessener Weise gekennzeichnet werden, die gesetzliche Befugnisse des Nutzers von urheberrechtlich geschützten Inhalten und insbesondere die Rechte des "fair use" einschränken.

Hintergrund:

Der Gesetzesvorschlag folgt damit dem Beispiel des deutschen Gesetzgebers. Dieser hat vor kurzem mit dem "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" eine entsprechende Änderung des Urheberrechts herbeigeführt. Nach dem neuen § 95d UrhG gilt nach deutschem Recht eine Kennzeichungspflicht für diejenigen Rechtsinhaber, die sich technischer Schutzsysteme bedienen. Diese Regelung geht, anders als die sonstigen neuen Regelungen zu den Fragen des Digital Rights Management, nicht auf die EU-Richtlinie 2001/29/EG zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft zurück. Dementsprechend sehen auch der niederländische Regierungsentwurf sowie der österreichische Entwurf keine Kennzeichnungspflicht vor. Eine Aufnahme solcher Vorschriften wäre wünschenswert, bedenkt man, dass der Einsatz technischer Schutzmaßnahmen in der Vergangenheit für den Verbraucher oftmals nicht erkennbar war.