Version 3 der Creative Commons-Lizenz online

Von Olaf Koglin
 
Creative Commons hat einen Draft der Version 3 ihrer Lizenzen veröffentlicht. Ein Meilenstein ist die Internationalisierung der Lizenzen, die sich in einer Neustrukturierung zwischen der internationalen "Lizenzvorlage" einserseits und den nationalen Anpassungen andererseits verdeutlicht und zudem Anpassungen auf die einzelnen nationalen Rechtssysteme den Weg ebnet. Beim Weg-Ebnen ist es hingegen bei der Frage der Kompatibilität zu ähnlichen Lizenzen geblieben: Hier wurde lediglich ein Verweis auf eine entsprechende Liste eingebettet; die entsprechende Liste ist hingegen noch leer.

Internationalisierung:

Die Lizenzmatrix der "normalen" CC-Lizenzen - d.h. wenn man Sonderlizenzen wie die Developing Nations-Lizenz außer Betracht lässt und nur die "Attribution"-Lizenzen betrachtet - hat zwei Achsen: Erst einmal existieren sechs inhaltlich verschiedene Lizenzen, die dem Lizenznehmer verschieden viele Rechte einräumen. In der anderen Dimension gibt es von diesen sechs Lizenzen jeweils eine "reine" Lizenz als inhaltliche Vorlage sowie zahlreiche landestypisch angepasste Lizenzen, die die Besonderheiten der Urheberrechts- bzw. Copyright-Gesetze des jeweiligen Staates implementiert haben. Diese Aufteilung litt bislang daran, dass die "generic" genannte Vorlage keineswegs eine überregionale und überparteiliche Sprache hatte, sondern zugleich die US-Version darstellte und entsprechend auf dem US Copyright Act basierte - sowohl juristisch als auch sprachlich.

Mit der neuen Version 3 findet nun eine klare Trennung zwischen der "Vorlage" sowie den national angepassten Lizenzen statt. Zugleich wurde die Nomenklatur geändert: Die überregionale Vorlage heißt nun nicht mehr "generic", sondern "unported", wohingegen die national "portierten" Versionen "ported" heißen werden. Freilich kann es noch etwas dauern, bis es von allen bisherigen Lizenztyp-/Landeskombinationen offizielle Portierungen gibt.

Für die Unported Version stand CC vor der Meta-Frage, welche Sprache sie verwenden sollten, wenn die juristischen Formulierungen des US Copyright Acts bereits wieder zu sehr nach lokaler Fassung aussehen würden. Schließlich wurde die Sprache der (jeweils englischsprachigen Fassungen der) einschlägigen internationalen Abkommen verwendet (Rev. Berner Übereinkunft, Römische Verträge, WIPO-Abkommen). Nach der Vorstellung von CC sollen nun bei den lokalen Portierungen auch die Formulierungen berücksichtigt werden, die in dem jeweiligen Land bei der Umsetzung der entsprechenden Abkommen verwendet wurden.

Daneben wurden auch auf die in den verschiedenen Staaten unterschiedlich ausgeprägten Urheberpersönlichkeitsrechte und die Verwertungsgesellschaften (in Deutschland z.B. die GEMA und die VG Wort) berücksichtigt. Siehe dazu näher im CC-Wiki.

Kompatibilität zu äquivalenten Lizenzen:

Ein großes Problem der Lizenzierung im Bereich, wo Bearbeitungen und Zusammenstellungen zwar gestattet sind, die Ergebnisse jedoch wieder derselben Lizenz unterliegen müssen, ist die große Vielfalt an inhaltlich fast identischen Lizenzen. Nicht nur bei CC gab es daher Überlegungen, andere Lizenzen als ebenbürtig anzuerkennen, um die den beiden Lizenzen unterliegenden Inhalte untereinander mischbar und bearbeitbar zu machen.

Zur Fertigstellung einer dauerhaft verwendbaren Version 3 der betreffenden CC-Lizenz (dies ist die "Attribution Share Alike", kurz "BY-SA") wurde der Weg eines dynamischen Links gewählt, also auf eine inhaltlich änderbare Liste verwiesen. Als "obvious candidates" für diese momentan noch leere Liste wird u.a. die FDL gehandelt, unter der die wikipedia-Inhalte liegen.

Weitere Änderungen:

Darüber hinaus wurden etliche sprachliche Anpassungen vorgenommen, die zum Teil auf Gesprächen mit dem MIT und Debian beruhten. Ergänzt wurde auch der ausdrückliche Hinweis auf den auch bereits früher implizit geltenden Umstand, dass der Bearbeiter zwar auf den Namen des ursprünglichen Autors hinweist, dies jedoch nicht mit einer Empfehlung seitens des Urhebers oder einer sonstigen rechtlichen Beziehung zum ihm verbunden sei.

Siehe dazu: http://wiki.creativecommons.org/Version_3