Zurückhaltung oder Treueschwur? Softwareunternehmen und die GPLv3

Von Benjamin Roger
 
An der GPL Version 3, deren Entwicklung bald abgeschlossen werden soll, scheiden sich weiterhin die Geister. Während etwa MySQL angekündigt hat, seine Lizenz auf "GPLv2 only" (siehe den Blog von Kaj Arnö, Vizepräsident für Open Source Community Relations) umzustellen (vermutlich, um so dem automatischen Übergang zur nächsten GPL-Version zu entgehen), hält Sun offenbar weiter an dem Vorhaben fest, OpenSolaris gerade unter der neuen GPLv3 zu veröffentlichen. Das Programm untersteht derzeit der hauseigenen CDDL (Common Development and Distribution License), welche als Open Source anerkannt, jedoch nicht GPL-kompatibel (so die Free Software Foundation [FSF]) ist.

Hintergrund:

Die Haltungen der beiden Unternehmen sind exemplarisch für die unterschiedlichen Reaktionen der Open Source-Community auf die entstehende GPLv3. Während mancher Programmierer, darunter auch bedeutende Entwickler des Linux-Kernels (siehe Nachricht der Woche vom 02.10.2006), dem ganzen "Reformprozess" ablehnend gegenübersteht, sind zwar sowohl Sun als auch MySQL im Diskussionskomitee B zur GPLv3 vertreten. Uneins sind sie sich aber ersichtlich in der Frage des Vertrauens in den Entstehungsprozess.

1. "Zurückhaltung" von MySQL
MySQL hatte seine Software bis zuletzt unter "GPL version 2 or any later version" lizenziert. Mit dieser bei GPL-Software weit verbreiteten Klausel tritt die neue GPLv3 automatisch an die Stelle der alten Version 2, wenn der Lizenznehmer sich dafür entscheidet (siehe GPL-Kommentar zu Ziffer 9). Insofern wird der federführenden FSF gewissermaßen "Gesetzgebungskompetenz" eingeräumt: Was diese als neue GPL-Version beschließt, kann ab diesem Zeitpunkt Inhalt des Vertrags zwischen Entwickler und Lizenznehmer bei GPL-Software werden. Dem ist MySQL nun für sein Produkt mit der Änderung zu "GPL Version 2 only" entgegengetreten. Begründet wird der Schritt damit, man "fühle sich wohl" unter der GPLv2 und wolle die Entscheidung für oder gegen die Version 3 selbst treffen - abhängig von deren Erfolg. Es ist nicht zu übersehen, dass damit der FSF und dem GPLv3-Prozess ein Stück weit Vertrauen entzogen wird; auch erinnert der Vorgang daran, dass es letztlich dem Urheber überlassen ist, zu welchen Bedingungen er lizenziert. Das ist zwar selbstverständlich, kann aber im Rahmen von Open Source in Konflikt treten mit dem Bedürfnis nach einer mehr oder weniger homogenen Regelung, gerade um die Verbindung zu umfangreichen Softwarepaketen bzw. Distributionen zu ermöglichen (im Fall von MySQL hält sich diese Risiko freilich in Grenzen, bleibt es doch bei der GPL).

2. GPL-Vorstoß von Sun
Demgegenüber beabsichtigt Sun offenbar, OpenSolaris künftig - neben der eigenen CDDL - unter der neuen GPLv3 zu lizenzieren (sog. dual licensing). Das berichtet eWeek unter Berufung auf "unternehmensnahe Quellen", und Präsident Jonathan Schwartz hatte entsprechendes bereits vor einem Jahr in seinem Blog anklingen lassen. Die Software wird bis dato unter der selbst entwickelten CDDL lizenziert, welche mit der GPL gerade nicht kompatibel ist. Code, der zu den Bedingungen der CDDL lizenziert ist, kann also nicht mit solchem verbunden werden, der unter der GPL steht. Durch eine parallele Lizenzierung unter der GPL würden solche Schwierigkeiten ausgeräumt und der Austausch von Programmteilen erleichtert. Der Grund, weshalb Sun gerade auf die Version 3 (und nicht einfach die GPL in ihrer aktuellen Fassung) setzt, dürfte weniger inhaltlicher Natur sein - denn die CCDL wird wohl auch mit der GPLv3 nicht kompatibel sein (andernfalls wäre das dual licensing ohnehin überflüssig). Vielmehr scheint man sich dezidiert zum "Reformprozess" unter der Ägide der FSF bekennen zu wollen. So wirkt Suns Entscheidung für die GPLv3, mag sie auch nicht bindend sein, wie ein Bekenntnis zur FSF als Autorität im Open Source-Bereich, der eine bisweilen quasi-legislative Funktion zukommt (s.o.).

Während Sun also deutlich Stellung für die neue Lizenz bezieht, hält MySQL sich zurück und macht seine Entscheidung für oder gegen die GPLv3 von deren Erfolg abhängig. Angesichts dessen, dass MySQL durch ebenjene Entscheidung daran selbst beteiligt ist, könnte man sagen: der Erfolg der GPLv3 hängt von ihrem Erfolg ab. Man darf gespannt sein.