Von: Dr. Till Jaeger
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) aufgehoben und die Gültigkeit des europäischen Patents EP 0618 540 von Microsoft bestätigt (Urteil vom 20. April 2010 - X ZR 27/07). Das Patent beschreibt ein Verfahren, mit dem eine Datei im Speicher unter einem vom Programmierer oder Anwender vergebenen Namen aufgefunden werden kann und zwar auch bei langen Dateinamen. Das BPatG hatte das Patent noch wegen Trivialität für nichtig erklärt (vgl. Nachricht der Woche vom 05.03.2007). Wie der BGH in seiner Pressemitteilung ausführt, hat das Gericht dem Patent einen anderen "Sinngehalt" zugemessen und daraus die erforderliche Erfindungshöhe hergeleitet. Die vollständigen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. » Weiter