Von: Dr. Julia Küng
Am 04.12.2009 hat sich der Rat der Europäischen Union auf die grundlegenden Eckpunkte für ein Gemeinschaftspatent geeinigt (Einigung). Mittels des Gemeinschaftspatents soll es Unternehmern möglich werden, über eine einzige Patentanmeldung ein Patent für die gesamte Europäische Union zu erlangen. Eine Reihe wichtiger Punkte konnte bereits geklärt werden, einige sind jedoch noch offen, so etwa die seit Jahren diskutierte Frage, in welchen Sprachen die Anmeldung des Gemeinschaftspatents erfolgen können soll (diese Problematik soll in einer eigenen Verordnung gelöst werden). Der nun getroffene Ministerratsbeschluss wird jetzt zur weiteren Beratung dem EU-Parlament vorgelegt. » Weiter