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BGH bejaht Unterlassungsanspruch und begrenzt Abmahnkosten bei schlecht gesichertem privatem WLAN, aber schließt Schadensersatz aus

Von: Dr. Olaf Koglin
 

Der BGH hat heute sein Urteil im Fall „Sommer unseres Lebens“ verkündet: Eine Privatperson hatte sein WLAN zwar nicht ungesichert, es aber beim standardmäßigen Schutz durch das voreingestellte Hersteller-Passwort belassen. Read More...

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