try another color:
try another fontsize: 60% 70% 80% 90%
Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software

Programmierer

OLG Hamm stärkt Namensnennungsrecht des Programmierers

Von Dr. Axel Metzger
 
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht Hamm in einer Entscheidung vom 07.08.2007 das Urheberpersönlichkeitsrecht der Urheber von Computerprogrammen gestärkt. Bei der rechtskräftigen Entscheidung handelt es sich, soweit ersichtlich, um das erste Urteil eines deutschen Obergerichts, welches das Namensnennungsrecht des Programmierers anerkennt. Danach können Programmierer, sofern keine entgegenstehenden ausdrücklichen vertraglichen Absprachen vorliegen, die Nennung ihres Namens bei der Verwertung des Programms verlangen. Der Volltext der Entscheidung findet sich auf dem NRW-Justizportal (Aktenzeichen: 4 U 14/07). » Weiter

Inhalt abgleichen