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Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software

Urheberrecht

"Berliner Rede": Bundesjustizministerin unterstützt freie Lizenzmodelle

von Prof. Dr. Axel Metzger
 
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat in ihrer vielbeachteten "Berliner Rede zum Urheberrecht" vom vergangenen Montag nicht nur einen lesenswerten Rundumschlag zu vielen der aktuellen rechtspolitischen Fragestellungen des Urheberrechts geliefert, sie hat sich auch mit freien Lizenzmodellen im Sinne der GNU GPL und der Creative Commons Lizenzen sowie mit Open Access auseinandergesetzt. Die Passagen sind lesenswert, auch weil sie in der Argumentation der Ministerin einen zentralen Platz einnehmen. "Zugang, Zugriff, 'Access' sind die Schlüsselbegriffe unserer Ära", heißt es gleich zu Beginn. Und: "GNU- oder Creative-Common-Lizenzen sind eine großartige Sache, um die breite Nutzung digitaler Medieninhalte zu ermöglichen. Aber auch dieses System funktioniert eben nur auf der Basis des Bestimmungsrechts des Urhebers über die Nutzung seines Werkes." Man darf für die kommenden Jahre also auf ein offenes Ohr der Ministerin für die besonderen Anforderungen der freien Lizenzmodelle an das Urheberrecht hoffen. » Weiter

ACTA Verhandlungsentwurf veröffentlicht

von Prof. Dr. Axel Metzger
 
Die europäische Kommission hat nach anhaltender Kritik an der bisherigen intransparenten Verhandlungsführung nun einen ersten Verhandlungsentwurf des umstrittenen Anti Counterfeiting Trade Agreements - ACTA - veröffentlicht. Eine erste Analyse der wichtigsten Bestimmungen findet sich auf heise.de.
 

Main Aspects of the Orphan Works Licensing in Hungary

By: Dr. Ágnes Dudás
 
How can be a work orphan – the definition of orphan works

“An orphan work is a work protected by copyright but the current owner is unknown or untraceable by diligent search. The current owner of the copyright might be the author or other creator, some other first owner if the rights (such as the author’s employer - when applicable) or a publisher) or any right holder who is presumed to be the right holder according to the legislation or contractual agreement or any successor of the first owner” (The European Digital Libraries Initative Sector-Specific Guidelines on due deligence criteria for orphan works – Joint Report 3. p). » Weiter

Das Modell des deutschen Urheberrechts und Regelungsalternativen

Mehr denn je wird um die Ausgestaltung des Urheberrechts derzeit eine erbitterte Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit geführt. Der Grund: Aus einem Recht für Spezialisten ist ein Recht geworden, das mehr oder weniger alle Bevölkerungsschichten betrifft. Aufgrund der (digital-)technologischen Entwicklung ist es heute annähernd jedem möglich, gleichzeitig Nutzer, Urheber, Produzent und Distributor zu sein. Die durch diese Wissens- oder Informationsgesellschaft produzierten Inhalte werden im Internet frei zugänglich gemacht, getauscht, geremixed, kopiert. All dies widerspricht den Grundgedanken und den Regeln des geltenden Urheberrechts.
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Buchcover: 

Erneute Klage wegen GPL-Verletzung in den USA

Von: Benjamin Roger
 
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat gegen 14 Unternehmen Klage wegen Urheberrechtsverstößen erhoben. Diese sollen in unterschiedlichen Haushaltsgeräten das Programm busybox (eine kompakte Sammlung von Unix-Werkzeugen) eingesetzt haben, ohne die Bedingungen der Lizenz (GPL v2) einzuhalten. Die Klage ähnelt stark denjenigen, die bereits gegen andere Firmen erhoben wurde, und die ihrerseits alle durch Vergleich erledigt wurden. » Weiter

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