Migrationsleitfaden 4.0 fokussiert offene Standards

Deutschland ist ein Land mit Migrationshintergrund – das weiß inzwischen jeder Bundespräsident. Passend zur Wahl des neuen Staatsoberhauptes hat das Bundesverwaltungsamt eine neue Ausgabe des seit 2003 erscheinenden Leitfadens herausgegeben. Dessen großes Thema ist neben der Migration natürlich wieder: Freiheit.
 
Ein Schwerpunkt zur Erreichung dieser Freiheit wurde in der Neuauflage auf offene Standards gelegt. (Allgemeine Aussage dazu – von Softwaer zu Standards und Schnittstellen?). Ein Entwurf der Version 4.0 wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik bereits im Januar vorveröffentlicht (siehe NdW vom 27.01.2012). Die neue Fassung geht den Weg vom monolithischen Ansatz zum modularen Aufbau: Der Umfang des Leitfadens ist auf unter 200 Seiten deutlich geschrumpft; dafür gibt es zwei ausführliche „Begleitdokumente“ über „Rechtliche Aspekte der Nutzung, Verbreitung und Weiterentwicklung von Open-Source-Software“ und „Wirtschaftliche Aspekte von Software-Migrationen“.
 
Der Leitfaden deckt Themen aus den Bereichen IT und Projektmanagement ab, so z.B. die Umstellung zu einem zentralen Stichtag („Big Bang“) oder die schrittweise Umstellung einzelner Bereiche; die Definitionen der ITIL sowie der SAGA, die auch kritisch beleuchtet werden.
 
Aus opensourcerechtlicher Sicht ist das Herzstück natürlich das 117 Seiten starke Dokument zu den rechtlichen Aspekten, das von der Bundesstelle für Informationstechnik im Bundesverwaltungsamt in Zusammenarbeit mit Axel Metzger und der 4Soft GmbH erstellt wurde.
 
Es bietet einen aktuellen Überblick über die deutsche Rechtslage einschließlich des Patentrechts: Vertragsverhältnisse bei Freier Software, OSS-Lizenzen und Umfang der Rechteeinräumung nach UrhG, Haftung und Gewährleistung. Die wichtigsten OSS-Lizenzen werden dargestellt und sind im umfangreichen Anhang abgedruckt.
 
Speziell für Behörden gibt es Darstellungen zu Themen wie Vergaberecht oder den Besonderheiten einer Behörde als Lizenznehmer (Nutzer). Ausführlich dargestellt wird die Lizenzierung verwaltungseigener Software als Open Source Software, wenn also eine Behörde ihre Software als Open Source Software verfügbar machen will. Hierzu werden nicht nur die lizenzrechtlichen Fragestellungen aus dem Urheber- und Vertragsrecht einschließlich Haftung und Dual Licensing beantwortet, sondern auch das Haushaltsrecht, Wettbewerbsrecht und kommunales Haushaltsrecht beleuchtet. Damit sollte, zumindest aus rechtlicher Sicht, einer erfolgreichen Migration nichts mehr im Wege stehen.
 

Länder: