Von Dr. Till Jaeger
Der Verlag Les Éditions Albert René S.a.r.l. hat am 2. Oktober 2001 vor dem LG München I Klage gegen Herrn Werner Heuser erhoben und verlangt
a) die Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Mobilix"
b) die Löschung der deutschen Marke "Mobilix" (Nr. 300 30 387)
c) die Feststellung, dass Werner Heuser den Schaden zu ersetzen hat, der der Klägerin durch die Verwendung der Marke "Mobilix" entstanden ist.
Werner Heuser, der Betreiber der Website MobiliX.org, informiert dort über mobile Unix-Systeme. Daneben vertreibt er über die Website www.xtops.de Notebooks und PDAs mit vorinstallierter Freier Software.
Die Klage wird durch den Verlag u.a. mit folgenden Argumenten begründet:
a) Die Klägerin habe die Gemeinschaftsmarke "Obelix" (Nr. 16154) verletzt, die auch für die Waren- und Dienstleistungsklasse 9 (u.a "Computer") Schutz beinhalte.
b) Die Marke Mobilix sei ähnlich zu der Marke Obelix ("Für die hohe Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen spreche auch die charakteristische und daher im Verkehr besonders im Gedächtnis haften bleibende Endsilbe "-ix", da es in der deutschen Sprache nur wenige auf "-ix" endende Worte gebe.") und daher bestehe zwischen "Mobilix" und "Obelix" eine hohe Verwechslungsgefahr.
Werner Heuser hat sich entschlossen - auch im Interesse anderer potentieller Opfer - den Rechtsstreit konsequent durchzufechten und für sein Recht zu kämpfen. Er ist der Ansicht, dass zwischen den Marken "Obelix" und "Mobilix" keine Verwechselungsgefahr besteht. Maßgeblich seien die angesprochenen Verkehrskreise. Der verständige Interessent an einem mobilen Unix-System denke beim Begriff Mobilix nicht an die Comic-Figur.
Werner Heuser wird vor Gericht von der Kanzlei JBB-Rechtsanwälte, Berlin vertreten und durch die Free Software Foundation Europe unterstützt. » Weiter