Von Dr. Till Jaeger
Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2008 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verlängerung der Schutzdauer der Leistungsschutzrechte der Interpreten und Tonträgerhersteller vorgelegt. Dabei soll die Schutzfrist von 50 Jahren nach der Aufzeichnung auf einen Tonträger auf 95 Jahre verlängert werden. Damit können die Rechte an Tonaufnahmen aus der Zeit der 50er Jahre und davor nicht erlöschen und die Musiklabels weiterhin daraus Einnahmen erzielen, ohne Konkurrenz durch Drittanbieter zu fürchten. » Weiter