Ziele, Aufgaben, Geschichte

Das ifrOSS ist ein privates Institut, das es sich zum Ziel gesetzt hat, die rasante Entwicklung der Freien Software in rechtswissenschaftlicher Hinsicht zu begleiten. Neben dem Thema Open Source werden auch angrenzende Phänomene - wie etwa Rechtsfragen von Open Content und Open Access - sowie allgemeine Fragestellungen aus den Bereichen IT-Recht, Urheberrecht, Patentrecht, Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht behandelt. Soweit erforderlich, betätigt sich das ifrOSS rechtspolitisch durch Eingaben, Stellungnahmen und Vorträge. Das ifrOSS ist ein "virtuelles" Institut ohne Bibliothek, Seminarräume oder organisatorische Anbindung an öffentliche Institutionen.

Freie Software ist nicht nur eine wirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutsame Bewegung, sie wirft auch juristische Fragen auf. Anders als bei herkömmlich verbreiteter Software nutzen die Entwickler Freier Software ihre geistigen Eigentumsrechte nicht zur Gewinnung von Lizenzgebühren, sondern zur Absicherung der freien Verfügbarkeit der Software. Freie Software kann von jedermann vervielfältigt, verbreitet und verändert werden, ohne dass hierfür Lizenzgebühren zu entrichten sind. Freie Software steht dabei aber nicht im rechtsfreien Raum. Die einzelnen Entwicklungsprojekte regeln die Verfügbarkeit der Programme vielmehr auf der Grundlage rechtsverbindlicher Lizenzen. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang auch Projekte, die das Erfolgsmodell Open Source auf andere Werkgattungen übertragen, etwa Creative Commons oder Wikipedia. Die Auseinandersetzung mit den Lizenztexten des Open Source/Content ist eine der Hauptaufgaben des ifrOSS.

Ein Teil der Entwickler bevorzugt den Begriff der Freien Software, ein anderer Teil den der Open Source Software Das ifrOSS verhält sich als unabhängiges Institut neutral und verwendet die Begriffe Freie Software und Open Source Software synonym. Das ifrOSS wurde Anfang 2000 von Till Jaeger und Axel Metzger in München gegründet. 2001 schlossen sich Olaf Koglin, Till Kreutzer dem Institut an. Zwischenzeitlich waren auch Dr. Julia Küng, Benjamin Roger und Dr. Carsten Schulz für das ifrOSS tätig. 2012 stieß dann Dennis Jansen als ständiger Mitarbeiter zum ifrOSS.

 

Das ifrOSS betätigt sich auf folgenden Feldern:

  • Publikationen: Das ifrOSS begleitet die Entwicklung der Freien Software durch Publikationen. Dies betrifft zum einen juristische Fachpublikationen, zum anderen aber auch Publikumszeitschriften.
  • Gesetzgebung: Durch Stellungnahmen, Eingaben, Kommentierungen und Vorträge ist das ifrOSS an der aktuellen Rechtsentwicklung zu allen Fragen beteiligt, die Freie Software betreffen.
  • Seminare: Das ifrOSS ist fortbildend tätig. In unregelmäßigen Abständen werden Seminare zu den Rechtsfragen der Freien Software veranstaltet. Die Seminare richten sich sowohl an Mitarbeiter in IT-Firmen, die mit der Vertragsgestaltung befasst sind, als auch an Juristen, die sich mit Rechtsfragen aus dem Bereich der Freien Software beschäftigen.
  • Vorträge: Das ifrOSS bietet Vorträge zu allen rechtlichen Fragen der Freien Software an.
  • Dokumentation: Das ifrOSS hat sich zum Ziel gesetzt, die aktuellen juristischen Entwicklungen auf dem Gebiet der Open Source Software zu dokumentieren. Hierzu dienen in erster Linie die Nachrichten der Woche, die jeden Montag aktuelle rechtliche Fragen aus dem Bereich der Freien Software und angrenzenden Bereichen aufarbeiten. Daneben bietet das ifrOSS ein Lizenzcenter an, in dem zahlreiche Lizenzen aus den Bereichen Freie Software sowie Open Content gesammelt sind. Im Bereich FAQ werden typische Rechtsfragen im Zusammenhang mit Open Source beantwortet. Schließlich enthält das Webangebot reichthaltige Informationen zur wichtigsten freien Softwarelizenz, der GNU General Public License.
  • Gutachten: Das ifrOSS kann Gutachten zu einzelnen Rechtsfragen erstellen, die mit Freier Software zusammenhängen. Das ifrOSS darf aber keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten. Insofern verweisen wir Interessenten gerne an eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.
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