Von Till Kreutzer
Seit dem 29. September 2004 ist der Referentenentwurf zum "2. Korb" der Urheberrechtsreform öffentlich. Das Bundesministerium der Justiz hat nunmehr eine Frist gesetzt, innerhalb derer sich die "beteiligten Kreise" mit Stellungnahmen zu diesem Entwurf äußernkönnen. Die Frist endet am 13. November 2004. Wer auf das weitere Verfahren bei der Abfassung des 2. Korbes frühzeitig Einflussnehmen möchte, sollte seine Anmerkungen bis zu diesem Zeitpunkt dem Ministerium mitteilen. Am 2. November stellt das BMJ den Entwurf auf einem Symposium in München offiziell vor. Am 15. November 2004 soll nach Angaben des Ministeriums in Berlin eine öffentliche Anhörung stattfinden, auf der sich die beteiligten Kreise auch mündlich zu dem Referentenentwurf zu Wort melden können.
Hintergrund:
Das Verfahren bis zur endgültigen Verabschiedung der weiteren Urheberrechtsreform ist lang und kompliziert, denn es geht über viele Stationen. Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs für ein zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaftgehen die Beratungen über die endgültige Fassung des Gesetzes weiter. Zunächst werden die beteiligten Verbände, Rechtsinhaber, Nutzervertreter sowie Wissenschaftler und andere Experten in das weitere Verfahren "förmlich eingebunden", indem ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme und Äußerung auf der öffentlichen Anhörung gegeben wird. Das Ministerium wird Anregungen und Kritiken auswerten und den Referentenentwurf gegebenenfalls ändern. Nachdem ein endgültiger Entwurf gefertigt ist, wird dieser im Rahmen einer Ressortabstimmung anderen Bundesministerien zur Stellungnahme übergeben, soweit diese von der Materie im engeren oder weiteren Sinne betroffen sind. Im Falle des Urheberrechts werden die Bundesministerien für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Wirtschaft und Arbeit, Bildung und Forschung sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien in die Abstimmung einbezogen. Unter Einbeziehung der Stellungnahmen der anderen Ministerien wird sodann ein Regierungsentwurf gefertigt, der dem Kabinett zur Verabschiedung vorgelegt und sodann dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet wird. Erst nach Berücksichtigung der Äußerungen des Bundesrates wird die endgültige Fassung des Regierungsentwurfes verabschiedet und dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Hat sich der Bundestag in seinen Lesungen schließlich auf eine Fassung geeinigt, wird wiederum der Bundesrat zwecks Zustimmung angerufen. Bestehen zwischen Bundestag und Bundesrat Meinungsverschiedenheiten, über die auf anderem Wege keine Einigung erzielt werden kann, muss (wie es im "1. Korb" der Fall war) letztlich noch der Vermittlungsausschuss beraten. Kann im Vermittlungsausschuss ein Konsens erzielt werden, wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in Kraft. Ist dies nicht der Fall muss der Bundestag erneut über den Entwurf abstimmen und kann, da der Reformentwurf ein Einspruchsgesetz ist, mit absoluter Mehrheit den Widerstand des Bundesrates überwinden.
Das beschriebene Verfahren zur Verabschiedung der Urheberrechtsreform wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung verfolgt das ergeizige Ziel, noch im Jahr 2005 zu einer Verabschiedung zu kommen. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten. Auch wenn vor diesem Hintergrund noch viel Zeit zur Abgabe von Stellungnahmen verbleibt, empfielt es sich für die Betroffenen dennoch, sich in einem möglichst frühen Stadium des Gesetzfindungsprozesses zu äußern und eigene Anliegen in das Verfahren einzubringen. Das ifrOSS wird auf diese Weise vorgehen und in den nächsten Wochen dem BMJ eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zuleiten, die auf unserer Seite veröffentlicht werden wird. Wir werden den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens begleiten und hierüber regelmäßig informieren.