Von Dr. Till Jaeger
Die Ministerin für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, hat am Donnerstag, den 30. September 2004 eine neue Open Source Lizenz vorgestellt. Die Deutsche Freie Software Lizenz (DFSL) wurde von den ifrOSS-Mitarbeitern Axel Metzger und Till Jaeger im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung von NRW erstellt und ist Teil der Initiative "Digital Peer Publishing NRW" (DPPL), die die "Berlin Declaration" zur Veröffentlichung von wissenschaftlichen Inhalten als Open Access umsetzt. Die DFSL ist eine an das deutsche Recht angepasste Lizenz, die in einer deutschen und einer englischen Sprachversion vorliegt. Zu den besonderen Merkmalen der Lizenz gehören die Kompatibilität mit der GNU General Public License (GPL) und ein Lizenzrat, der über künftige Versionen der Lizenz entscheidet. Informationen über die DFSL finden sich auf der Website www.d-fsl.de.
Hintergrund:
Nach Bremen hat auch Nordrhein-Westfalen eine eigene Lizenz für Freie Software erstellen lassen. Hierin drückt sich das Bedürfnis der öffentlichen Hand aus, bei Eigenentwicklungen Lizenzen zu verwenden, die an deutsches Recht angepasst sind. Ähnliche Entwicklungen waren auch schon in Frankreich zu beobachten (vgl. Nachricht der Woche v. 19.07.2004). Während die sog. "Bremer Lizenz" allerdings auf ein konkretes Programm zugeschnitten ist, verfolgt die DFSL einen allgemeineren Ansatz und ist grundsätzlich für jede Software verwendbar. Damit waren auch weitergehende rechtliche Vorgaben zu erfüllen. Denn mit einer umfassenden Verwendung einer Lizenz stellt sich unmittelbar auch die Frage, ob die DFSL auch für eine internationale Verwendung geeignet ist und wie ihr Verhältnis zu anderen Open Source Lizenzen ist.
Um auch international verständlich zu sein, ist die DFSL nicht auf eine deutsche Sprachfassung beschränkt, sondern kann auch in einer gleichberechtigten englischen Version genutzt werden. Bei etwaigen sprachlichen Divergenzen gebührt keiner Sprachversion der Vorrang, sondern - wie bei völkerrechtlichen Verträgen üblich - beide Sprachversionen bei der Auslegung zu berücksichtigen (§ 9 DFSL).
Die wichtigste und weitverbreiteste Lizenz für Freie Software ist international die GPL. Um sicherzustellen, dass Softwarebestandteile, die der DFSL unterstellt sind, auch in Projekten eingesetzt werden können, die die GPL oder LGPL verwenden, enthält § 3 Abs. 3 DFSL eine eigene "Kompatibilitätsklausel", die es erlaubt, solche Softwarekombinationen insgesamt unter den Bedingungen der GPL weiterzugeben und damit dem "Copyleft" der Ziffer 2 b) GPL genüge zu tun. Die DFSL ersetzt damit nicht die vorhandenen Lizenzen, sonst dient als Ergänzung für diejenigen, die darauf angewiesen sind, eine auf deutsches Recht augerichtete Lizenz zu verwenden.
Neue Versionen der Lizenz können durch einen "Lizenzrat" in Kraft gesetzt werden. Dem Lizenzrat, der sich noch nicht konstituiert hat, werden mehrere Institutionen angehören, die die Verwendung der DFSL empfehlen. Dazu wird voraussichtlich die Max-Planck-Gesellschaft gehören, die ihren Instituten die DFSL bei eigenen Softwarentwicklungen empfohlen hat. Die Aufsicht über die DFSL durch ein offenes Gremium soll das Vertrauen in die Weiterentwicklung der Lizenz stärken und das demokratische Element betonen.
Erster Nutzer der Lizenz ist die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZBMed), die der Leibniz-Gemeinschaft angehört.