Deutscher Bundestag gegen Softwarepatente

Von: Dr. Till Jaeger

Der Deutsche Bundestag stimmt am 18. April 2013 über einen interfraktionellen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab, durch den die Bundesregierung aufgerufen wird, Maßnahmen zur effektiven Begrenzung von Softwarepatenten einzuleiten.

Es ist bemerkenswert, wie deutlich sich der Deutsche Bundestag gegen Softwarepatente positionieren möchte und dabei betont, dass Open Source Projekte von Patenten möglichst unbeeinträchtigt bleiben sollen.

Der Bundestag knüpft damit an einen interfraktionellen Antrag aus dem Jahr 2004 an (dazu auch die Nachricht der Woche vom 21.02.2005), der sich ebenfalls gegen eine zu weitreichende Patentierbarkeit ausgesprochen hatte, aber keine grundlegende Abkehr vom Patentschutz für Software forderte. Dem entsprechend hieß es damals:

"Der Deutsche Bundestag teilt die Überzeugung, dass technische Erfindungen auch dann, wenn sie Softwarekomponenten enthalten, dem Schutz des Patentrechts zugänglich sein müssen."

Die Initiative von 2004 war vor dem Hintergrund des Entwurfs für eine europäische Richtlinie zur Softwarepatentierung zu sehen (dazu näher die Informationen des ifrOSS), die von zahlreichen Befürchtungen begleitet wurde, wonach eine Ausweitung der Patentierung von "computerimplementierten Erfindungen" angestrebt werde. Hier sah der Bundestag das Erfordernis, einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken.

Der jetzt zur Abstimmung stehende Antrag bezieht weitaus deutlicher Position gegen Softwarepatente. Die neuere Rechtsprechung des BGH wird als "weite Auslegung" der Patentierbarkeit kritisiert, die erhebliche Rechtsunsicherheit nach sich ziehe. Weiterhin wird die Entwertung der Urheberrechte der Entwickler befürchtet, die gesetzliche Konkretisierungen im deutschen Recht erfordere. Zudem seien Softwarepatente mit einer Open Source Lizenzierung unvereinbar:

"Die betroffenen Softwareentwickler verlieren faktisch die urheberrechtlich vorgesehenen Verwertungsrechte an ihren selbst geschaffenen Computerprogrammen und sind bei der wirtschaftlichen Verwertung unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt. Auch sind patentbehaftete Bestandteile von Softwarelösungen mit den Lizenzbedingungen der überwiegenden Open Source-Software grundsätzlich unvereinbar. Als gesamtwirtschaftliche Folgen dieser Situation sind Monopolisierungstendenzen im Softwaresektor mit entsprechend negativen Folgen für die Innovationsdynamik und den Arbeitsmarkt zu befürchten."

Eine konkrete Forderung des Antrages lautet, "den patentrechtlichen Schutz auf softwareunterstützbare Lehren zu beschränken, bei denen das Computerprogramm lediglich als austauschbares Äquivalent eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt, wie z.B. eine softwarebasierte Waschmaschinensteuerung".

Eben diese Art einer Beschränkung der Patentierbarkeit von Software hatte das ifrOSS in seiner Eingabe vom 01.04.2003 (siehe Amendment 4) an das Europäische Parlament gefordert. Die deutlicheren Worte in dem interfraktionellen Antrag zeigen, dass die Patentkriege im Mobilfunkmarkt sowie die Zunahme patentrechtlicher Probleme in der IT-Wirtschaft nunmehr auf die politische Ebene durchschlagen. Auch wenn es wegen der Verflechtungen des nationalen Rechts mit europäischen und internationalen Regelungen ein weiter Weg ist, zeigt die Initiative des Bundestages, dass die Gefahren eines zu weitreichenden Patentschutzres erkannt wurden.

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