Erste gerichtliche Durchsetzung der GPL

Von Dr. Axel Metzger
 
Das Landgericht München I hat am 02. April 2004 eine einstweilige Verfügung erlassen, welche die weitere Verbreitung der GPL-Software "netfilter/iptabels" entgegen den Bestimmungen der Lizenz untersagt. Diese Entscheidung stellt, soweit ersichtlich, die weltweit erste gerichtliche Durchsetzung der Lizenz vor einem Gericht dar. Hier ist der Text der Entscheidung.

Hintergrund:

Das Programm netfilter/iptables wurde vom gleichnamigen Softwareprojekt, im Verfahren vertreten durch Harald Welte und Rechtsanwalt Dr. Till Jaeger, entwickelt und nach den Bestimmungen der GNU GPL freigegeben. Die Sitecom Deutschland GmbH, die Antragsgegnerin, vertrieb das Programm, ohne sich an die Lizenzbestimmmungen der GPL zu halten. Es wurde weder auf die Geltung der Lizenz hingewiesen, noch war eine Kopie der Lizenz beigefügt. Auch fehlte es an einer Offenlegung des Source Codes. Sitecom wurde mehrfach erfolglos abgemahnt, weigerte sich aber eine Unterlassungserklärung abzugeben. Man hatte das Programm offensichtlich nicht selbst programmiert, sondern sich aus Taiwan beliefern lassen.
Die Entscheidung zeigt, dass auch der reine Vertrieb eines Programms den Bestimmungen der GPL entsprechen muss. Wer die Bestimmungen der Lizenz verletzt, kann sich nicht damit entschuldigen, dass die Programmierung von dritter Seite geleistet wurde. Für die Unterlassungsverpflichtung ist es auch ohne Bedeutung, ob die Verwendung von GPL-Code bekannt gewesen ist oder nicht. Unterlassungsansprüche greifen auch bei Unkenntnis durch. Durch das Vorgehen gegen die in Deutschland ansässigen Nutzer des Programms kann die GPL mittelbar auch weltweit durchgesetzt werden, indem der GPL-widrige Vertrieb unterbunden wird.
Gegen die Entscheidung könnte Widerspruch erhoben werden. Bislang liegt aber noch keine Reaktion von Sitecom vor.