Europäische Kommission treibt Bücherdigitalisierung in Europa voran

Von: Dr. Julia Küng
Die Europäische Kommission reagiert nun auf ihre Weise auf den „Google Books“-Rechtsstreit in den USA: In der von den Kommissionsmitgliedern McCreevy und Reding verfassten „Mitteilung über Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft“ (vgl Pressemitteilung) teilt die Kommission mit, dass Europa mit seinem reichen kulturellen Erbe selbst derart viel Potential für Bücherdigitalisierungen habe, dass es die diesbezügliche Führungsrolle nicht den USA überlassen solle. Die jüngsten Anhörungen der Kommission hätten gezeigt, dass die Genehmigung der „Google Books“-Einigung dazu führen würde, dass die unzähligen von Google digitalisierten Werke zwar in den USA für Forscher und Konsumenten zugänglich wären, nicht aber in Europa. Es sei daher ein dringendes Anliegen der Kommission, den Menschen in Europa Zugang zu ihrem eigenen kulturellen Erbe zu verschaffen, jedoch auch europäische Autoren fair zu bezahlen.

Ein besonderes Anliegen ist es der Kommission, eine Lösung für die sogenannten „verwaisten“ Werke zu finden. Verwaiste Werke sind Bücher, deren Rechteinhaber nicht ausfindig gemacht werden können und deren Zustimmung zur (auch digitalen) Verwertung daher nicht eingeholt werden kann. Diese verwaisten Werke bilden einen wesentlichen Bestandteil Europäischer Kulturinstitutionen – die British Library etwa geht davon aus, dass 40% der von ihr geführten Werke zu dieser Gruppe zählen. Das Ziel der Kommission ist es, eine EU-weite Lösung zur Vereinfachung der digitalen Verwendung verwaister Werke zu erarbeiten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Vorhabens der Kommission liegt in der Verbesserung des Informationszugangs für behinderte, insbesondere sehbehinderte Menschen. Nach Angabe der Kommission liegen nur 5 % der europäischen Veröffentlichungen in Formaten vor, die für sehbehinderte Menschen geeignet sind. Dieses Problem soll unter anderem dadurch etwas entschärft werden, dass Maßnahmen gesetzt werden, die den grenzüberschreitenden Handel mit geeigneten Werken fördern, um die Anzahl der verfügbaren Werke zu erhöhen.

Von: Dr. Julia Küng
Die Europäische Kommission reagiert nun auf ihre Weise auf den „Google Books“-Rechtsstreit in den USA: In der von den Kommissionsmitgliedern McCreevy und Reding verfassten „Mitteilung über Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft“ (vgl Pressemitteilung) teilt die Kommission mit, dass Europa mit seinem reichen kulturellen Erbe selbst derart viel Potential für Bücherdigitalisierungen habe, dass es die diesbezügliche Führungsrolle nicht den USA überlassen solle. Die jüngsten Anhörungen der Kommission hätten gezeigt, dass die Genehmigung der „Google Books“-Einigung dazu führen würde, dass die unzähligen von Google digitalisierten Werke zwar in den USA für Forscher und Konsumenten zugänglich wären, nicht aber in Europa. Es sei daher ein dringendes Anliegen der Kommission, den Menschen in Europa Zugang zu ihrem eigenen kulturellen Erbe zu verschaffen, jedoch auch europäische Autoren fair zu bezahlen.

Ein besonderes Anliegen ist es der Kommission, eine Lösung für die sogenannten „verwaisten“ Werke zu finden. Verwaiste Werke sind Bücher, deren Rechteinhaber nicht ausfindig gemacht werden können und deren Zustimmung zur (auch digitalen) Verwertung daher nicht eingeholt werden kann. Diese verwaisten Werke bilden einen wesentlichen Bestandteil Europäischer Kulturinstitutionen – die British Library etwa geht davon aus, dass 40% der von ihr geführten Werke zu dieser Gruppe zählen. Das Ziel der Kommission ist es, eine EU-weite Lösung zur Vereinfachung der digitalen Verwendung verwaister Werke zu erarbeiten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Vorhabens der Kommission liegt in der Verbesserung des Informationszugangs für behinderte, insbesondere sehbehinderte Menschen. Nach Angabe der Kommission liegen nur 5 % der europäischen Veröffentlichungen in Formaten vor, die für sehbehinderte Menschen geeignet sind. Dieses Problem soll unter anderem dadurch etwas entschärft werden, dass Maßnahmen gesetzt werden, die den grenzüberschreitenden Handel mit geeigneten Werken fördern, um die Anzahl der verfügbaren Werke zu erhöhen.
Von: Dr. Julia Küng
Die Europäische Kommission reagiert nun auf ihre Weise auf den „Google Books“-Rechtsstreit in den USA: In der von den Kommissionsmitgliedern McCreevy und Reding verfassten „Mitteilung über Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft“ (vgl Pressemitteilung) teilt die Kommission mit, dass Europa mit seinem reichen kulturellen Erbe selbst derart viel Potential für Bücherdigitalisierungen habe, dass es die diesbezügliche Führungsrolle nicht den USA überlassen solle. Die jüngsten Anhörungen der Kommission hätten gezeigt, dass die Genehmigung der „Google Books“-Einigung dazu führen würde, dass die unzähligen von Google digitalisierten Werke zwar in den USA für Forscher und Konsumenten zugänglich wären, nicht aber in Europa. Es sei daher ein dringendes Anliegen der Kommission, den Menschen in Europa Zugang zu ihrem eigenen kulturellen Erbe zu verschaffen, jedoch auch europäische Autoren fair zu bezahlen.

Ein besonderes Anliegen ist es der Kommission, eine Lösung für die sogenannten „verwaisten“ Werke zu finden. Verwaiste Werke sind Bücher, deren Rechteinhaber nicht ausfindig gemacht werden können und deren Zustimmung zur (auch digitalen) Verwertung daher nicht eingeholt werden kann. Diese verwaisten Werke bilden einen wesentlichen Bestandteil Europäischer Kulturinstitutionen – die British Library etwa geht davon aus, dass 40% der von ihr geführten Werke zu dieser Gruppe zählen. Das Ziel der Kommission ist es, eine EU-weite Lösung zur Vereinfachung der digitalen Verwendung verwaister Werke zu erarbeiten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Vorhabens der Kommission liegt in der Verbesserung des Informationszugangs für behinderte, insbesondere sehbehinderte Menschen. Nach Angabe der Kommission liegen nur 5 % der europäischen Veröffentlichungen in Formaten vor, die für sehbehinderte Menschen geeignet sind. Dieses Problem soll unter anderem dadurch etwas entschärft werden, dass Maßnahmen gesetzt werden, die den grenzüberschreitenden Handel mit geeigneten Werken fördern, um die Anzahl der verfügbaren Werke zu erhöhen.
Von: Dr. Julia Küng
Die Europäische Kommission reagiert nun auf ihre Weise auf den „Google Books“-Rechtsstreit in den USA: In der von den Kommissionsmitgliedern McCreevy und Reding verfassten „Mitteilung über Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft“ (vgl Pressemitteilung) teilt die Kommission mit, dass Europa mit seinem reichen kulturellen Erbe selbst derart viel Potential für Bücherdigitalisierungen habe, dass es die diesbezügliche Führungsrolle nicht den USA überlassen solle. Die jüngsten Anhörungen der Kommission hätten gezeigt, dass die Genehmigung der „Google Books“-Einigung dazu führen würde, dass die unzähligen von Google digitalisierten Werke zwar in den USA für Forscher und Konsumenten zugänglich wären, nicht aber in Europa. Es sei daher ein dringendes Anliegen der Kommission, den Menschen in Europa Zugang zu ihrem eigenen kulturellen Erbe zu verschaffen, jedoch auch europäische Autoren fair zu bezahlen.

Ein besonderes Anliegen ist es der Kommission, eine Lösung für die sogenannten „verwaisten“ Werke zu finden. Verwaiste Werke sind Bücher, deren Rechteinhaber nicht ausfindig gemacht werden können und deren Zustimmung zur (auch digitalen) Verwertung daher nicht eingeholt werden kann. Diese verwaisten Werke bilden einen wesentlichen Bestandteil Europäischer Kulturinstitutionen – die British Library etwa geht davon aus, dass 40% der von ihr geführten Werke zu dieser Gruppe zählen. Das Ziel der Kommission ist es, eine EU-weite Lösung zur Vereinfachung der digitalen Verwendung verwaister Werke zu erarbeiten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Vorhabens der Kommission liegt in der Verbesserung des Informationszugangs für behinderte, insbesondere sehbehinderte Menschen. Nach Angabe der Kommission liegen nur 5 % der europäischen Veröffentlichungen in Formaten vor, die für sehbehinderte Menschen geeignet sind. Dieses Problem soll unter anderem dadurch etwas entschärft werden, dass Maßnahmen gesetzt werden, die den grenzüberschreitenden Handel mit geeigneten Werken fördern, um die Anzahl der verfügbaren Werke zu erhöhen.
Von: Dr. Julia Küng
Die Europäische Kommission reagiert nun auf ihre Weise auf den „Google Books“-Rechtsstreit in den USA: In der von den Kommissionsmitgliedern McCreevy und Reding verfassten „Mitteilung über Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft“ (vgl Pressemitteilung) teilt die Kommission mit, dass Europa mit seinem reichen kulturellen Erbe selbst derart viel Potential für Bücherdigitalisierungen habe, dass es die diesbezügliche Führungsrolle nicht den USA überlassen solle. Die jüngsten Anhörungen der Kommission hätten gezeigt, dass die Genehmigung der „Google Books“-Einigung dazu führen würde, dass die unzähligen von Google digitalisierten Werke zwar in den USA für Forscher und Konsumenten zugänglich wären, nicht aber in Europa. Es sei daher ein dringendes Anliegen der Kommission, den Menschen in Europa Zugang zu ihrem eigenen kulturellen Erbe zu verschaffen, jedoch auch europäische Autoren fair zu bezahlen.

Ein besonderes Anliegen ist es der Kommission, eine Lösung für die sogenannten „verwaisten“ Werke zu finden. Verwaiste Werke sind Bücher, deren Rechteinhaber nicht ausfindig gemacht werden können und deren Zustimmung zur (auch digitalen) Verwertung daher nicht eingeholt werden kann. Diese verwaisten Werke bilden einen wesentlichen Bestandteil Europäischer Kulturinstitutionen – die British Library etwa geht davon aus, dass 40% der von ihr geführten Werke zu dieser Gruppe zählen. Das Ziel der Kommission ist es, eine EU-weite Lösung zur Vereinfachung der digitalen Verwendung verwaister Werke zu erarbeiten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Vorhabens der Kommission liegt in der Verbesserung des Informationszugangs für behinderte, insbesondere sehbehinderte Menschen. Nach Angabe der Kommission liegen nur 5 % der europäischen Veröffentlichungen in Formaten vor, die für sehbehinderte Menschen geeignet sind. Dieses Problem soll unter anderem dadurch etwas entschärft werden, dass Maßnahmen gesetzt werden, die den grenzüberschreitenden Handel mit geeigneten Werken fördern, um die Anzahl der verfügbaren Werke zu erhöhen.
Von: Dr. Julia Küng
Die Europäische Kommission reagiert nun auf ihre Weise auf den „Google Books“-Rechtsstreit in den USA: In der von den Kommissionsmitgliedern McCreevy und Reding verfassten „Mitteilung über Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft“ (vgl Pressemitteilung) teilt die Kommission mit, dass Europa mit seinem reichen kulturellen Erbe selbst derart viel Potential für Bücherdigitalisierungen habe, dass es die diesbezügliche Führungsrolle nicht den USA überlassen solle. Die jüngsten Anhörungen der Kommission hätten gezeigt, dass die Genehmigung der „Google Books“-Einigung dazu führen würde, dass die unzähligen von Google digitalisierten Werke zwar in den USA für Forscher und Konsumenten zugänglich wären, nicht aber in Europa. Es sei daher ein dringendes Anliegen der Kommission, den Menschen in Europa Zugang zu ihrem eigenen kulturellen Erbe zu verschaffen, jedoch auch europäische Autoren fair zu bezahlen.

Ein besonderes Anliegen ist es der Kommission, eine Lösung für die sogenannten „verwaisten“ Werke zu finden. Verwaiste Werke sind Bücher, deren Rechteinhaber nicht ausfindig gemacht werden können und deren Zustimmung zur (auch digitalen) Verwertung daher nicht eingeholt werden kann. Diese verwaisten Werke bilden einen wesentlichen Bestandteil Europäischer Kulturinstitutionen – die British Library etwa geht davon aus, dass 40% der von ihr geführten Werke zu dieser Gruppe zählen. Das Ziel der Kommission ist es, eine EU-weite Lösung zur Vereinfachung der digitalen Verwendung verwaister Werke zu erarbeiten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Vorhabens der Kommission liegt in der Verbesserung des Informationszugangs für behinderte, insbesondere sehbehinderte Menschen. Nach Angabe der Kommission liegen nur 5 % der europäischen Veröffentlichungen in Formaten vor, die für sehbehinderte Menschen geeignet sind. Dieses Problem soll unter anderem dadurch etwas entschärft werden, dass Maßnahmen gesetzt werden, die den grenzüberschreitenden Handel mit geeigneten Werken fördern, um die Anzahl der verfügbaren Werke zu erhöhen.
Hintergrund:

Google digitalisiert bereits seit dem Jahr 2004 Bücher - dies obwohl das Unternehmen von Anfang an nicht über ausreichende Rechte verfügte. Das hat unter anderem zu einem von der amerikanischen Authors Guild eingeleiteten Gerichtsverfahren in New York geführt, welches nun durch eine abschließende Einigung in Form des „Google Book Settlement“ beigelegt werden soll. Der Einigungsentwurf erlaubt Google die Verwendung der Werke unter bestimmten Voraussetzungen, würde jedoch nach dem letzten Entwurf nicht nur die amerikanischen Autoren binden, sondern auch ausländische Rechteinhaber. Rechteinhaber hätten zwar die Möglichkeit, aus der Einigung „herauszuoptieren“, jedoch kann natürlich nur derjenige die „Opt Out“-Möglichkeit wahrnehmen, der von ihr weiß. Bücher, deren Urheber nichts von der Verwendung durch Google wissen oder deren Urheber unbekannt sind und bleiben (verwaiste Werke), würde Google dann einfach ohne entsprechende Willenserklärung der Rechteinhaber verwenden.

Die andere, sehr positive Seite der Anstrengungen von Google ist jene, dass ein derartiges Digitalisierungsprojekt natürlich Wissen und Kulturgüter öffentlich zugänglich macht, welche ansonsten in Gefahr sind verloren zu gehen. Aus diesem Grund wäre es jedenfalls schade, würde der Digitalisierungsgedanke im Keim erstickt werden.

Derzeit wird das „Google Book Settlement“ aufgrund von rechtlichen Einwänden des amerikanischen Justizministeriums noch einmal überarbeitet. Wie dieses schlussendlich aussieht, ist noch unklar. Begrüßenswert ist jedoch, dass Europa diesem Treiben nicht gänzlich untätig zusehen, sondern ebenfalls zukunftsträchtige Lösungswege für den Umgang mit bestehenden Werken finden möchte.