Eine GPL-ähnliche Lizenz für Musik: Die Open Audio License (OAL)

Von Olaf Koglin
 
Die Electronic Frontier Foundation, die sowohl durch das Brechen des DES-Codes (Cracking DES) als auch durch ihr Engagement für eine freie Diskussion über (Un)sicherheit von krypologischen Techniken einen Namen gemacht hat, veranstaltete am vergangenen Wochendende im Golden Gate Park in San Francisco, CA, ein Open-Air-Concert, mit dem die von der EFF entworfene Open Audio License (OAL) promoted wurde.

Die OAL ist stark an die GPL angelehnt und dabei gleichzeitig auf Musik spezialisiert. Die Jedermann unwiderruflich und dauerhaft zustehenden Rechte sind der freie Zugang, die Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und Aufführung des der OAL unterliegenden Werkes. Entgegen ihrem Namen kann die OAL ebenso auf Video-Werke angewandt werden.

In Ziffer II.3 enthält die OAL ein copyleft, also die Bestimmung, dass auch Bearbeitungen, Aufführungen etc. wieder der OAL unterliegen müssen. Hierbei werden die sprachlich-dogmatischen Unterschiede zur GPL deutlich: Von einem copyleft wird nicht gesprochen, und die Bevorzugung des Begriffs "Open" gegenüber "Free" kommt nicht nur im Namen der Lizenz zum Ausdruck, sondern auch in einem neuen Copyright-Zeichen: Statt mit einem originalen Copyright-Cs im Kreis ((c)) oder dem Copyleft-Zeichen (ein umgedrehtes - nach links öffnendes - C im Kreis) soll der Rechtevermerk bei der OAL mit einem eingekreisten O beginnen.

Brett Glass, der von manchen als BSD-Pendant zum GNU-Evangelisten Richard M. Stallmann bezeichnet wird, hat harte Kritik an der Lizenz geäußert, die zumeist auf die bekannten "Nachteile" von Open-Source- und Copyleft-Lizenzen abzielt. Eine interessante Diskussion dazu lesen Sie auf slashdot.