ifrOSS stellt Vertreter für die Arbeitsgruppe zum "Zweiten Korb" der Urheberrechtsreform

Von Till Kreutzer
 
In Vorbereitung der Arbeiten am "Zweiten Korb" hat das BMJ eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich aus etwa 20 Experten des deutschen Urheberrechts zusammensetzt. Diese soll dem Ministerium in den nächsten 6 Monaten bei der Konzeption der ersten Gesetzesentwürfe behilflich sein. Zur Vorbereitung der Arbeit der Expertenkommission wurde vom BMJ ein umfangreicher Fragebogen an beteiligte Kreise und Wissenschaftler versendet. Die Adressaten sind aufgefordert, sich zu den Rechtsfragen zu äußern, die in der zweiten Reformstufe zu klären sein werden. Das ifrOSS hat am 30. Oktober 2003 eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Die vom ifrOSS vertretenen Ansichten unterscheiden sich von den bereits verlautbarten Forderungen der Musikindustrie elementar.

Hintergrund:

Die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe fand am 16. Oktober 2003 in den Räumen des BMJ statt. Neben Till Kreutzer vom ifrOSS setzt sich die Gruppe aus Interessenvertretern der Musik-, IT-, Fernseh- und Filmindustrie, der großen Verwertungsgesellschaften, der Wissenschaft, der Verbraucherverbände und der Landesjustizbehörden zusammen. Die Kommission hat sich zur Erarbeitung der insgesamt acht, zumeist höchst kontroversen und schwierigen, Themengebiete einen strengen Zeitplan gesetzt. Bereits für Mai 2004 ist die Abschlusssitzung angesetzt. Bis dahin sollen die Empfehlungen der Experten in einer Haupt- und insgesamt 10 Unterarbeitsgruppen diskutiert werden. Die zu besprechenden Themengebiete sind dem Fragebogen zu entnehmen. Die Hauptarbeitsgruppe beschäftigt sich mit dem Thema, das den intensivsten Diskussionsbedarf verheißt: der Reform des Vergütungssystems. Für das ifrOSS nimmt hieran Till Kreutzer teil, der sich bereits in einem Beitrag zu dieser Thematik ausführlich geäußert hat. Die Hauptarbeitsgruppe wird monatlich tagen. Die Mitglieder der Unterarbeitsgruppen rekrutieren sich - neben den ständigen Vertretern aus der Expertenkommission - auch aus weiteren, dem jeweiligen Themengebiet nahestehenden, Personen und Institutionen. Auch das ifrOSS wird an zwei Unterarbeitsgruppen teilnehmen. Diese beschäftigen sich zum einen mit der Durchsetzbarkeit der Privatkopie gegenüber dem Schutz technischer Maßnahmen und zum anderen mit dem vertragsrechtlichen Problem der Übertragbarkeit von Rechten an unbekannten Nutzungsarten. Letzteres Thema betrifft die Frage, ob einer Empfehlung aus Industriekreisen nachzukommen ist, zukünftig einen vollständigen "buy-out" der Urheber durch Lizenzverträge zuzulassen. Dies ist nach § 31 Absatz 4 des geltenden UrhG bislang nicht möglich.

Eine weitere Problematik, die das ifrOSS auf schriftlichem Weg intensiv begleiten wird, ist die Frage, ob in das deutsche (Urheber-) Recht ein Auskunftsanspruch der Urheberrechtsinhaber gegen Online-Provider eingefügt werden sollte. Dieses, vor allem aus datenschutzrechtlichen - aber auch aus "netzethischen" - Gründen, höchst brisante Thema hat in der US-amerikanischen Rechtsprechung bereits zu Aufsehen erregenden Entscheidungen geführt. Der Verband der amerikanischen Musikindustrie RIAA bekam von einem amerikanischen Berufungsgericht in einem Streit gegen den Online-Provider Verizon Recht, in dem auf Herausgabe von Nutzerdaten geklagt wurde. Die aufgrund dieser werden seither in großem Stil verwendet, um die Kunden des Providers wegen angeblich illegalen Filesharings zu belangen. Das ifrOSS wird sich in den nächsten Wochen in einer gesonderten Stellungnahme zu der Frage äußern, ob ein solcher Auskunftsanspruch in das deutsche Urheberrechtsgesetz aufgenommen werden sollte. Näheres erfahren Sie an dieser Stelle.