von Prof. Dr. Axel Metzger
Die Mozilla Foundation hat zum neuen Jahr die endgültige Version 2 der Mozilla Public License veröffentlicht. Gegenüber dem Release Candidate 1 aus dem August 2011 haben sich nur noch geringfügige redaktionelle Änderungen ergeben (siehe hierzu die Nachricht der Woche vom 06.09.2011). Der Revisionsprozess konnte damit nach knapp zwei Jahren abgechlossen werden.
Die neue Mozilla Public License (MPL) unterscheidet sich von der bisher gültigen Version 1.1 in erster Linie durch eine Entschlackung und Vereinfachung des Textes. Die Zeichenzahl ist von 25.285 auf 16.353 gesunken. Insbesondere wurde die für die MPL Version 1.1 charakteristische Aufspaltung der Lizenzeinräumung durch den "Initial Developer" und den "Contributor" aufgegeben. Die wesentlichen policy-Entscheidungen der MPL Version 1.1 wurden aber beibehalten, insbesondere der beschränkte Umfang der Copyleft-Klausel in Ziffer 1.10: Was in eigenen Dateien abgespeichert ist, gilt nicht als "Modification".
Neu sind dagegen die Regelungen zur Lizenzkompatibilität in den Ziffern 1.5, 1.12 und 3.3. Siehe hierzu bereits die "Nachricht der Woche" vom 06.09.2011. Neu gefasst (aber unverändert gegenüber dem Release Candidate 1) sind auch die Regelungen zur internationalen Zuständigkeit der Gerichte und zur Rechtswahl, siehe auch hierzu und zu den weiteren Neuerungen die Meldung vom 06.09.2011. Eine genaue Aufstellung aller Änderungen der Lizenz findet sich hier.
Die Free Software Foundation und die Open Source Initiative haben die Lizenzen bereits als freie bzw. Open Source Lizenz anerkannt. Man darf nun gespannt sein, wie schnell sich die Lizenz am Markt durchsetzen wird. Diese Frage betrifft nicht nur die Bestandteile von Firefox, Thunderbird und anderen Programmen, an denen die Mozilla Foundation die Urheberrechte innehat. Hier wurde bereits eine Neulizenzierung angekündigt. Spannend ist auch, ob die zahlreichen auf der Basis der MPL Version 1.1 verfassten kleineren Projektlizenzen nun nachziehen werden.