"Pooling Open Source Software" - Studie der EU-Kommission veröffentlicht

Von Dr. Till Jaeger
 
Die von der EU-Kommission betriebene Initiative Interchange of Data between Administrations (IDA) hat eine Machbarkeits-Studie über die gemeinsame Nutzung von Software durch die Verwaltungen der EU-Staaten veröffentlicht. Dabei geht es um Computerprogramme, die durch die öffentliche Hand entwickelt werden. Ziel ist es, diese Entwicklungen auch anderen Verwaltungen zur Verfügung zu stellen, um dadurch Kosten für Mehrfachentwicklungen einzusparen. Dieses Ziel soll dadurch verwirklicht werden, dass solche Softwareprodukte "gepoolt" werden und als Freie Software nutzbar sind. Zu diesem Zweck soll das Projekt "POSS" (Pooling Open Source Software) in das Leben gerufen werden. Die Studie erörtert ausführlich den rechtlichen Hintergrund, aber auch technische und administrative Fragen.

Hintergrund:
Die öffentliche Hand gehört zu den bedeutendsten Auftraggebern für die Entwicklung von Software. Dies betrifft solche unterschiedlichen Anwendungsgebiete wie die Finanzverwaltung, Krankenhäuser oder das Bildungswesen. Viele Programme, die in einem Mitgliedsstaat oder gar von einer Gemeinde oder sonstigen Verwaltungseinheit entwickelt wurden, könnten so oder ähnlich auch für andere Verwaltungen in anderen Mitgliedstaaten von Nutzen sein. Da liegt es auf der Hand, Software zu "poolen" und gemeinsam zu nutzen. IDA hat dabei erkannt, dass das Modell Freier Software sehr hilfreich für einen solchen Softwarepool wäre, da somit auch die Anpassung der Software an unterschiedliche Anforderungen sichergestellt werden kann. Denn selten wird die Software unverändert übernommen werden können. Daher soll die öffentliche Hand die für sie entwickelte Software als Open Source Software freigeben. Dabei sind eine Reihe rechtlicher Fragen von Bedeutung, die zu einem Teil auch in der durch Unisys erstellten Studie erörtert werden. Neben rein praktischen Fragen, etwa welcher Lizenztyp sich am Besten eignet, wird dabei auch die Frage nach der Zulässigkeit der Freigabe von Software durch die öffentliche Hand eine Rolle spielen. Hier sind noch einige wettbewerbsrechtliche Aspekte zu klären. In seinem neuen Artikel für das Linix-Magazin (Heft 9/2002) erläutert Axel Metzger einige dieser Problemkreise.