Ein Vergleich von GPL und der Windows-XP-EULA

Von RA Olaf Koglin
 
Der Open-Source-Dienstleister Cybersource hat im Mai 2002 mit einer Studie zu den Gesamtkosten der Nutzung von Linux und Windows im Server-Bereich auf sich aufmerksam gemacht. Heuer präsentierten die Australier "A Comparison of the GPL and the Microsoft EULA".

Hintergrund:

Von den verschiedenen End User License Agreements (EULA) von Microsoft wird diejenige für Windows XP mit der von Free Software Foundation entworfenen General Public License (GPL) verglichen. Die Lizenzen und die darunter lizenzierten Programme stehen symbolhaft für die verschiedenen Konzepte zur Entwicklung und Nutzung von Software: Auf der einen Seite die proprietäre Lizenzierung, die Microsoft praktiziert und bei dem Betriebssystem Windows XP um Restriktionen und Meldepflichten verschärft hat, die bislang gegenüber privaten Endnutzern unüblich waren; auf der anderen Seite das Konzept Freier Software, das die lizenzgebührenfreie Nutzung und Weiterentwickelt erlaubt.

Der 30-seitige Vergleich fasst im wesentlichen einzelne Abschnitte der Lizenztexte zusammen und analysiert den Inhalt. Dabei erfolgt ausdrücklich keine juristische Bewertung, sondern es wird nur wiedergegeben, was laut den - teilweise schwer verständlichen - Lizenztexten erlaubt oder ausgeschlossen sein soll. Dies ermöglicht einen Blick darauf, wie restriktiv oder freiheitlich die Lizenzen - ungeachtet der Wirksamkeit der einzelnen Klauseln - gedacht sind.

Hervorgehoben werden bei der XP-EULA die Beschränkung, im Rechner maximal zwei CPU´s zu berteiben, und die Pflicht zur Registrierung nach 30 Tagen und bei jeder Hardware-Änderung. Außerdem erlischt die Lizenz für die bisherige Version, sobald ein Upgrade aufgespielt wird - dies ist insbesondere dann problematisch, wenn dringend benötigte Software nur auf der alten Version lief.

Die verschieden starke Fokussierung von Rechtseinräumungen und Rechtsbeschränkungen hat der Autor, der auch CEO von Cybersource ist, durch die Berechnung prozentualer Anteile zu verdeutlichen versucht. Mit der Einräumung und Erweiterurung von Rechten des Lizenznehmers befassen sich bei der EULA 15%, während 85% des Lizenztextes die Nutzung und die Haftung einschränken bzw. ausschließen. Bei der GPL ist das Verhältnis hingegen 51% zu 49%. Freilich lässt sich aus Textumfang, den eine Gewährung oder Einschränkung von Rechten einnimmt, nicht auf den Umfang der Rechte schließen - zumal auch die GPL sämtliche Haftung ausschließt. Dennoch verdeutlichen diese Zahlen, mit welcher Akribie die EULA Gewährleistungs- und Haftungsansprüche jeglicher Art ausschließen will. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund interessant, dass die Hersteller proprietärer Software als Vorteil gegenüber Freier Software gerne hervorheben, dass im Falle eines Schadens nur bei proprietärer Software ein Anspruchsgegner greifbar sei (vgl. "Microsoft stellt Fragen zur GPL").