Von Dr. Till Jaeger
Zwei Jahre nach der Veröffentlichung der Version 1.0 der European Public License (EUPL) wurde nunmehr die Version 1.1 veröffentlicht.
Hintergrund:
Die EUPL ist eine Open Source Lizenz, die in allen Sprachen der Europäischen Union vorliegt. Sie kann bei Projekten der Kommission verwendet werden und ist daher für die Open Source-Lizenzierung von europäischen Institutionen und Behörden von Bedeutung. Die EUPL wurde in einem ersten Entwurf im Jahr 2005 diskutiert, die Version 1.0 liegt seit Januar 2007 vor. Sämtliche Sprachfassungen der Version 1.0 sind im Januar 2008 freigegeben worden (vgl. Nachricht der Woche vom 28.01.2008).
Die neue Version hat in den Definitionen klargestellt, dass auch "Software as a Service" (SaaS) unter die Verbreitung bzw. öffentliche Zugänglichmachung der Software fällt und dann die daran geknüpften Pflichten zu erfüllen sind. Diese Klarstellung dürfte erforderlich geworden sein, weil die GPL in ihrer Version 3 SaaS bzw. ASP explizit von der Pflicht zur Sourcecodebereitstellung ausgenommen hat. Dies ist nur bei der Affero GPL erforderlich.
Die Copyleft-Klausel in Ziffer 5 ermöglicht nunmehr auch die Lizenzierung von bearbeitetem Programmcode unter neuen Versionen der EUPL, sofern dies nicht ausgeschlossen wurde ("Der Lizenznehmer darf Vervielfältigungen des Originalwerks oder Bearbeitungen nur unter den Bedingungen dieser EUPL oder einer neueren Version dieser Lizenz verbreiten und/oder zugänglich machen, außer wenn das Originalwerk ausdrücklich nur unter dieser Lizenzversion verbreitet werden darf.").
In Ziffer 13 wurden die verschiedenen Sprachfassungen für gleichberechtigt erklärt ("Alle von der Europäischen Kommission anerkannten Sprachfassungen dieser Lizenz sind gleichwertig. Die Parteien können sich auf die Sprachfassung ihrer Wahl berufen."). Insgesamt sind die Änderungen der EUPL daher nur geringfügig und lassen den Text im Wesentlichen unverändert.