Das OLG München hat mit Urteil vom 03.07.2008 (Az. 6 U 2759/07) eine Entscheidung des LG München (Az. 7 O 7061/06) bestätigt, wonach es nicht zulässig ist, „gebrauchte“ Softwarelizenzen weiterzuverkaufen und die Lizenzkäufer zum Download der aktuellen Softwareversion von der Homepage der Inhaberin der Rechte an der Software zu veranlassen. Read More...