Erneute Klage wegen GPL-Verletzung in den USA

Von: Benjamin Roger
 
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat gegen 14 Unternehmen Klage wegen Urheberrechtsverstößen erhoben. Diese sollen in unterschiedlichen Haushaltsgeräten das Programm busybox (eine kompakte Sammlung von Unix-Werkzeugen) eingesetzt haben, ohne die Bedingungen der Lizenz (GPL v2) einzuhalten. Die Klage ähnelt stark denjenigen, die bereits gegen andere Firmen erhoben wurde, und die ihrerseits alle durch Vergleich erledigt wurden.

Hintergrund:
Die Klage auf Schadensersatz und Unterlassung der GPL-widrigen Verhaltensweisen wurde in New York vom SFLC als Prozessvertreter der Software Freedom Conservancy eigereicht. Diese wiederum vertritt die Entwickler zahlreicher Open-Source-Projekte u.a. bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Ähnlich wie in früheren Verfahren (etwa gegen Cisco oder Bell und Supermicro) geht es um den Einsatz von GPL-Software in Haushaltsgeräten für den Massenmarkt, ohne dass der Hersteller den Quellcode zur Verfügung stellt. Solche Sachverhalte nehmen nach der Beobachtung von Bradley M. Kuhn, Vorsitzender der Software Freedom Conservancy, stark zu. Denn in nahezu jedem Gerät arbeite heutzutage ein rudimentärer Computer, und GNU/Linux-Lösungen, insbesondere das kompakte busybox, seien für diese Zwecke ideal geeignet.

Kuhn erläutert auch, wie die verbreitete Missachtung der GPL durch seine Organisation gehandhabt wird: ganz ähnlich der Vorgehensweise der FSF (vgl. etwa die Nachrichten der Woche vom 05.11.2007 und 25.05.2009, zur Strategie diesen Artikel von Eben Moglen) ist das Ziel, möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Nur wenn sich das Unternehmen, dem eine GPL-Verletzung vorgeworfen wird, nicht kooperativ zeigt, soll Klage erhoben werden. Auch dann, so zeigt die Erfahrung, läuft alles auf einen gerichtlichen Vergleich hinaus, wie etwa zuletzt im Verfahren gegen Supermicro, so dass aus den USA bis heute kein Urteil vorliegt, das Wirksamkeit und Reichweite der GPL klären könnte (vgl. aber auch die Anerkennung von Open-Source-Lizenzen in der Sache Jacobsen v. Katzer).

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