von Prof. Dr. Axel Metzger
Das Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover veranstaltet am 12. Mai 2011 eine Konferenz zum Thema 20 Jahre Computerprogrammrichtlinie: Eine Bilanz“. Es werden hochrangige Experten aus Wissenschaft und Praxis ihre Bilanz aus 20 Jahren Anwendungspraxis der Computerprogramm-Richtlinie ziehen. Nähere Informationen finden sich auf der Konferenz-Website http://www.iri.uni-hannover.de/conference.html.
Die Richtlinie 91/250/EWG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen feiert am 14. Mai 2011 ihren 20. Geburtstag. Auch wenn die Richtlinie seit 2009 in einer „kodifizierten“ Fassung vorliegt (2009/24/EG), hat sich seit 1991 an den maßgeblichen Prinzipien des europäischen Softwareurheberrechts nichts geändert. Der Rechtsschutz für Urheber und sonstige Rechtsinhaber ist gegenüber dem allgemeinen Urheberrecht erheblich verstärkt. Zugleich sind die Schrankenbestimmungen auf ein Minimum reduziert. Die Tagung nimmt den Jahrestag zum Anlass, eine Bilanz der 20jährigen Anwendungspraxis zu ziehen. Haben sich die einzelnen Bestimmungen aus Sicht der Softwarehersteller und -nutzer bewährt? Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Frage nach der Ausgewogenheit der Richtlinienbestimmungen. Erfordert die heutige Debatte über den Interessenausgleich im Urheberrecht eine Neubewertung der rechtspolitischen Entscheidungen, die der Richtlinie zugrunde liegen? Besonderes Augenmerk gilt dabei der aktuellen EuGH-Rechtsprechung (insb. C-393/09) sowie den gegenwärtig anhängigen Vorlageverfahren.