"Taking licenses seriously" - Soll jede GPL-Verletzung abgestellt werden?

Von: Benjamin Roger
 
Die förmliche Mitteilung eines VLC-Entwicklers an Apple, dass die Verbreitung des Programms im App Store den einschlägigen Lizenzbedingungen der GPL zuwiderlaufe, hat erneut die Schwierigkeiten aufgezeigt, Open Source Software auf Apples mobile Geräte zu bringen. Weil VLC nun aller Voraussicht nach aus dem App Store schlicht entfernt werden wird, hätten nicht wenige Entwickler es lieber gesehen, wenn das Problem pragmatisch ignoriert worden wäre.

Hintergrund:
 
Wie bereits im Fall des Spiels GNU Go ergibt sich das Problem daraus, dass Apple die Nutzung aller im App Store verfügbaren Programme bestimmten Restriktionen unterwirft, während die GPL die Verbreitung einer Software nur unter den gleichen Lizenzbedingungen (Copyleft-Effekt) zulässt und gerade keine weiteren Einschränkungen erlaubt (näher zum Ganzen die Nachricht vom 3.6.2010).
 
An diesem Konflikt offenbart sich erneut die scheinbar unüberwindbare Kluft zwischen einem ungeachtet des von Apple gepflegten Firmen-Images auf Kontrolle fußenden Geschäftsmodell einerseits und prinzipientreuen Open Source-Entwicklern andererseits. Ob Apple damit gedient ist, wenn Software ohne zwingende technische oder rechtliche Gründe aus dem App Store verschwindet, wurde an dieser Stelle bereits bezweifelt. Umgekehrt müssen sich freilich auch Vertreter der Open-Source-Gemeinde fragen lassen, ob eine "pragmatische Ignoranz" gegenüber Apples Lizenzverletzung den Nutzern nicht eher zugute kommen würde.
Schließlich wird nun auch das gerade erst hochgelobte Programm VLC wohl aus dem App Store verschwinden. VLC-Entwickler Rémi Denis-Courmont, der für die Beschwerde bei Apple verantwortlich zeichnet, nimmt für sich in Anspruch, lediglich eine Urheberrechtsverletzung anzuzeigen, was formal-juristisch treffend ist, aber kaum etwas am für die Nutzer unbefriedigenden Ergebnis ändert. Letzteres mag die kritischen Reaktionen erklären, die er nach eigener Aussage erhalten hat. Die Stellungnahme der FSF stellt den Fall in den Zusammenhang des "Kampfes gegen DRM" - auch ein Hinweis darauf, dass es hier weniger um die Stärkung eines Open Source-Projekts geht als um allgemeine und ehrbare Ziele, die weite Teile Entwicklergemeinde anstreben. Während in anderen Fällen die gerichtliche Durchsetzung der GPL dazu führte, dass Hersteller den Quellcode - zum Nutzen der Entwicklergemeinde - bereitstellten (s. etwa bei D-Link), wird im Fall des App Store die Verbreitung der Software schlicht eingestellt - obwohl gerade der Quellcode etwa für VLC beim Entwickler zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund kann man sich fragen, ob Apples (überflüssige) Restriktionen nicht als lässliche Sünde betrachtet werden können. Aus der Perspektive der Lizenzen, die auf eine Copyleft-Klausel verzichten, würden sich solche Probleme ohnehin nicht stellen.