Der BGH hat in einem aktuellen Urteil (Urteil des I. Zivilsenats vom 11.2.2010 - I ZR 178/08) entschieden, dass es keinen Verstoß gegen den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz darstellt, wenn das Online-Account für ein Multiplayer-Spiel nicht auf Dritte übertragen werden kann.
Der BGH hat heute sein Urteil im Fall „Sommer unseres Lebens“ verkündet: Eine Privatperson hatte sein WLAN zwar nicht ungesichert, es aber beim standardmäßigen Schutz durch das voreingestellte Hersteller-Passwort belassen. Read More...