Das Landgericht Köln hat das Deutschlandradio in einem Urteil vom 5. März 2014 (Az.: 28 O 232/13) zu Schadensersatz verurteilt, weil die Verwendung eines Fotos durch die Creative Commons Lizenz BY-NC 2.0 nicht abgedeckt sei. Dabei hält das LG Köln nur eine rein privare Nutzung unter den "NonCommercial"-Lizenzen für zulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Read More...
In einem gerichtlichen Verfahren wegen der Verwendung von Modefotos unter der Creative Commons Lizenz "non-commercial" in der Burda-Zeitschrift "Young" haben die Parteien den Rechtsstreit durch einen Vergleich abgeschlossen. So steht weiterhin eine gerichtliche Entscheidung in Deutschland zur Durchsetzbarkeit von Creative Commons Lizenzen aus. Read More...