BMJ informiert über "Nachbesserungen" am Referentenentwurf zum 2.Korb

Von Till Kreutzer
 
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat sich in einer Pressemitteilung vom 12. Januar 2005 zum aktuellen Sachstand der Arbeiten am "2. Korb" der Urheberrechtsreform geäußert. Angekündigt wurden hiermit die Eckdaten für den im Februar im Kabinett zu verabschiedenden Regierungsentwurf. Trotz vehementer Kritik am Referentenentwurf sind für den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung kaum Änderungen zu erwarten.

Hintergrund:

Nachdem am 9. September 2004 der Referentenentwurf für ein "Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, meldeten sich Verbände, Interessengruppen und Wissenschaftler in einer Unmenge von meist kritischen Stellungnahmen zu Wort (die Sammlung des Webportals des Instituts für Urheber- und Medienrecht zählt allein 30 veröffentlichte Eingaben). Unzufriedenheit äußerten auch andere Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). In einem vom BMJ am 27. Dezember 2004 gestarteten Online-Forum zum 2. Korb finden sich zudem schon jetzt unzählige kritische Einträge, in denen Bürger ihre Bedenken gegen den ersten Gesetzesvorschlag des BMJ geäußert haben.

Das BMJ teilt nun mit, dass man diesen Meinungsbildungsprozess sorgfältig ausgewertet habe. Anscheinend hält man die weitaus meisten kritischen Argumente jedoch für so wenig überzeugend, dass man sie nicht zu berücksichtigen gedenkt. Zwar heißt es in der Pressemitteilung des BMJ: "In einigen Punkten ist der Entwurf überarbeitet und verbessert worden." Tatsächlich finden sich in der Pressemitteilung lediglich zwei Hinweise auf geplante inhaltliche Änderungen am Referentenentwurf. Diese betreffen nicht etwa die umstrittene Privatkopieregelung oder die vom BMBF gerügte mangelnde Berücksichtigung der Interessen von Bildung, Forschung und Wissenschaft, sondern lediglich einige Details der Neuregelung des Vergütungssystems und des Filmurheberrechts. Die für die Interessen der Allgemeinheit vorgebrachten Argumente verhallen damit unberücksichtigt. Ob sich hieran in der Kabinettsabstimmung noch etwas ändern wird, muss stark bezweifelt werden. Damit ruhen die letzten Hoffnungen der Gegner des Referentenentwurfs auf der Abstimmung im Bundestag.