Von Dr. Julia Küng
Der kanadische Versuch, User von Peer-to-Peer Börsen nicht zu kriminalisieren, sondern sie ganz einfach beim MP3-Player-Kauf indirekt für die Musikstücke bezahlen zu lassen, ist gescheitert. Die Abgaben auf MP3-Player dürfen nicht weiter eingehoben werden, da diesen jede Rechtsgrundlage fehle - so entschied nun der Federal Court of Appeal. Zulässig seien nur die üblichen Abgaben auf Leermedien wie Kassetten und CDs.
Hintergrund:
Wie bereits mehrfach berichtet, werden User von Musiktauschbörsen, in denen illegal Musikstücke überlassen werden, seit einiger Zeit immer häufiger gerichtlich verfolgt. Einen ganz anderen Weg ging bislang Kanada. Vor einem Jahr gab das Copyright Board of Canada bekannt, dass das Herunterladen von Musik über Peer-to-Peer-Börsen zu privaten Zwecken nach kanadischem Urheberrecht zwar auch künftig erlaubt sei (was am 31. März 2004 gerichtlich bestätigt wurde), dass aber fortan neben Leermedien auch Geräte mit fest integriertem Speicher, wie zB MP3-Player, mit Abgaben belegt werden. So wurden einerseits 29 kanadische Cent pro Audio-Kassette, 21 Cent pro CD-R und CD-RW sowie für CD-R Audio, CD-RW Audio und Minidiscs 77 Cent an Abgaben verlangt. Andererseits wurden aber nunmehr auch für MP3-Player Zuschläge eingehoben und zwar für jene mit einer Speicherkapazität von bis zu einem Gigabyte zwei kanadische Dollar, bis zu zehn Gigabyte 15 und darüber hinaus 25 kanadische Dollar. Keine Abgaben wurden vorerst für DVD-Rohlinge verlangt, da diese noch keine ausreichend weite Verbreitung gefunden hätten. Die Einnahmen wurden dann unter den Urhebern, Darstellern und Herstellern verteilt. Gesamt gesehen machten die Einnahmen von MP3-Player-Abgaben ca 20 % der für die Rechteinhaber eingehobenen Gelder aus. Derzeit scheitern solche Abgaben nach der Gerichtsentscheidung jedoch rechtlich und zwar am Fehlen einer Deckung im Urheberrechtsgesetz, das erst geändert werden müsste, um nicht nur Abgaben auf unbespielte Medien wie CDs und Kassetten, sondern auch auf MP3-Player möglich zu machen.