Von: Dr. Till Jaeger [2]
Das Landgericht Köln hat das Deutschlandradio in einem Urteil vom 5. März 2014 (Az.: 28 O 232/13) [3] zu Schadensersatz verurteilt, weil die Verwendung eines Fotos durch die Creative Commons Lizenz BY-NC 2.0 nicht abgedeckt sei. Dabei hält das LG Köln nur eine rein privare Nutzung unter den "NonCommercial"-Lizenzen für zulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Read More... [1]