Von: Prof. Dr. Axel Metzger
In einer Klage des FritzBox-Herstellers AVM gegen den Anbieter von Kinderschutzsoftware Cybits vor dem Landgericht Berlin steht die GNU General Public License, Version 2 , auf dem Prüfstand. Es geht dabei um die Frage, ob der Hersteller eines Embedded-Gerätes Dritten verbieten kann, eine Software anzubieten, mit der Erwerber einer FritzBox die unter der GPL lizenzierten Softwarekomponenten in veränderter Form auf das Gerät aufspielen können. Read More...