Die Lizenzen mit Sonderrechten gewähren den Lizenznehmern zwar alle diejenigen Rechte, die Freie Software ausmachen, sehen aber zugleich besondere Privilegien für den Lizenzgeber bei Weiterentwicklungen durch den Lizenznehmer vor. Diese Lizenzen werden zumeist bei Programmen verwendet, die ursprünglich proprietär vertrieben wurden.