Bilski v. Kappos: Supreme Court zur Patentierbarkeit von Geschäftsmethoden

Von Dr. Olaf Koglin
 
Der Supreme Court, der höchste Gerichtshof der USA, hat im Fall Bilski versus Kappos die Entscheidung des Patentamtes und des Berufungsgerichts bestätigt, wonach das vom Kläger beantragte Patent ein reines Geschäftsmodell betrifft, für das kein Patentschutz erlangt werden kann. Inhaltlich handelte es sich um Erklärungen und Vorschläge für die frühzeitige Erkennung von Preis- und Absatzschwankungen im Energiemarkt sowie der diesbezüglichen Risikoabwehr.
 
Hintergrund:

Zunächst: Das Urteil bringt keine grundlegend neue Linie in das Patentrecht. Es bleibt bei dem Grundkonsens, dass abstrakte Ideen oder reine Geschäftsmethoden keinem Patentschutz zugänglich sind. Es bleibt aber auch dabei, dass Patente keiner klassisch-technischen Umsetzung bedürfen, sondern die Umsetzung auch auf andere Weise erfolgen kann.
 
Für den interessanten Bereich zwischen diesen beiden Polen ist das 71-seitige Urteil dann doch von einiger Relevanz. Denn nachdem das zuständige Patentamt bereits den Patentantrag abgewiesen hatte, nahm das Berufungsgericht mit der Abweisung der Berufung in seinem Urteil auch detaillierte Regelungen zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen auf.
 
Diese Vorschläge beruhten im Kern auf der traditionellen patentrechtlichen Sichtweise, wonach zwischen technisch umgesetzten Erfindungen und „Software als solcher“ oder reinen Geschäftsmethoden zu unterscheiden ist. Letztere sind demnach nicht patentfähig. Für die praktische Umsetzung dieser in der Theorie nachvollziehbar klingenden Abgrenzung schlug das Berufungsgericht einen „machine-or-transformation test“ vor.
Um sich unter diesem Tests des Federal Circuit für die Patentierbarkeit zu qualifizieren, muss das fragliche Computerprogramm bzw. Verfahren an eine Maschine geknüpft sein oder zumindest eine Sache in bestimmter Weise verändern (if „(1) it is tied to a particular machine or apparatus, or (2) it transforms a particular article into a different state or thing.“). Die Details hierzu sind zweitrangig, da der Supreme Court den Test zwar als nützlich, aber nicht als allein entscheidend beurteilt hat: „The machine-or-transformation test is not the sole test for patent eligibility under §101 [des US-Patentgesetzes]. The [Supreme] Court’s precedents establish that although that test may be a useful and important clue or investigative tool, it is not the sole test for deciding whether an invention is a patent-eligible “process” under §101.” Der Supreme Court führt dabei aus, dass Prozesse oder (Geschäfts-)Methoden nach dem US-Patentgesetz nicht per se vom Patentschutz ausgeschlossen sind, für ein Patent aber weitere Umstände hinzutreten müssen.
 
Damit bleiben die konkreten Grenzen der Patentierbarkeit von Geschäftsmethoden und computerimplementierten Erfindungen nicht nur in den USA weiterhin unklar. Entsprechend vielfältig wird das Urteil auch weltweit kommentiert, zumal auch einige der entscheidenden Richter ein Sondervotum abgegeben haben.

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