Microsoft von Europäischem Gericht erster Instanz zu Geldbuße von EUR 497 Millionen verurteilt

Von Dr. Julia Küng
 
Am 17.09.2007 hat das Europäische Gericht erster Instanz die Entscheidung der Kommission gegen Microsoft betreffend den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und die damit verbundene Geldbuße in Höhe von EUR 497 Mio bestätigt. Die Entscheidung der Kommission, Microsoft einen Treuhänder beizustellen, welcher unter anderem Zugang zu Microsofts Quellcodes der relevanten Produkte haben und von Microsoft bezahlt werden sollte, hat das Gericht aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Frist von zwei Monaten ist die Erhebung der Berufung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.

Hintergrund:

Im Hinblick auf die enorme Verbreitung von Windows-PCs und -Servern hatte die Kommission Microsoft im März 2004 vorgeschrieben, jene Informationen offenzulegen, welche für die Herstellung der Interoperabilität der Windows-PCs und -Server mit Arbeitsgruppenservern von Microsofts Mitbewerbern erforderlich sind. Ziel dieser Auflage war es zu verhindern, dass sich Microsoft allein durch die bereits bestehende Allgegenwart seiner Betriebssysteme und die Vorenthaltung technischer Informationen auch bei anderen Produkten die Vormacht sichert.

Weiters hatte die Kommission Microsoft verpflichtet, eine Version seines Betriebssystems Windows anzubieten, welche den Windows Media Player nicht enthält. Auf diese Weise sollten auch Hersteller von Konkurrenzprodukten des Microsoft Media Players eine Chance bekommen.

Mit Antrag vom 07.06.2004 bekämpfte Microsoft diese Entscheidung beim Europäischen Gericht erster Instanz – bezüglich der genannten Auflagen der Kommission jedoch ohne Erfolg. Das Gericht befand, dass Microsoft seine beherrschende Marktstellung bei PC-Betriebssystemen missbräuchlich dazu benutze, sich auch auf dem Markt für Arbeitsgruppenserver-Betriebssysteme und dem Markt für Medienabspielprogramme eine Quasi-Monopolstellung zu verschaffen. Darunter würden die Innovationstätigkeit und die Angebotsvielfalt auf den betreffenden Märkten leiden, was sich zum Nachteil der Verbraucher auswirke. Aus diesen Gründen sei es gerechtfertigt, Microsoft zur Offenlegung von Schnittstelleninformationen sowie zur Vertreibung des Betriebssystems (auch) ohne Media Player zu verpflichten.

Der Rechtsanwalt von Microsoft, Brad Smith, sagte in seiner ersten Stellungnahme nach der Urteilsverkündung, dass Microsoft alles tun werde, um dem Verlangen nach besserer Interoperabilität der Software gerecht zu werden – die damit verbundenen offenen Fragen wie jene nach dem von der Konkurrenz für die Offenlegung zu entrichtenden Preis müssten allerdings noch in Kooperation mit der Kommission geklärt werden. Die Separierung des Media Players vom Betriebssystem sei bereits Realität - so gebe es etwa bereits Windows Vista ohne Media Player.

Die Frage, ob Microsoft Berufung einlegen werde, ließ Smith ausdrücklich offen.