US-Gericht schränkt Patentierbarkeit von Geschäftsmethoden und Software ein

Von Dr. Till Kreutzer
 
Mit einem Grundsatzurteil (pdf, ca. 488 kB) hat das US-amerikanische Bundesberufungsgericht, der Court of Appeals for the Federal Circuit, die Möglichkeit, Trivialpatente zum Beispiel auf Software und Geschäftsmethoden zu erteilen, erheblich eingeschränkt. Das Urteil ist ein weiterer bedeutender Meilenstein einer neueren Linie in der US-Rechtsprechung, mit der der - in der Vergangenheit allzu großzügigen - Vergabepraxis für Trivialpatente entgegengewirkt wird.

Hintergrund:

Bereits im Jahr 2007 hat sich der US Supreme Court in zwei Grundsatzurteilen gegen die großzügige Haltung des Federal Circuit Court of Appeals gegenüber Trivialpatenten gewendet. Hierdurch wurde eine Trendwende im US-Patentwesen vorbestimmt. Seither wurde mit Spannung erwartet, welche Auswirkungen das Rechtsprechung des höchsten US-Gerichts auf die Entscheidungspraxis des Berufungsgerichts haben würde.

An dem neuen Urteil zeigt sich nun, dass sich das Berufungsgericht die vom Supreme Court ausgegebenen Leitlinien sehr zu Herzen genommen hat. Zwar schließt der Federal Circuit Court of Appeals Patente auf Geschäftsmethoden und Computerprogramme nicht vollständig aus. Die Anforderungen an einen solchen Schutz wurden jedoch erheblich verschärft. Das Gericht prüft die Patentierbarkeit des streitgegenständlichen Verfahrens im Rahmen eines neu geschaffenen zweistufigen Prüfungsschemas. Software oder Verfahren sind hiernach nur dann patentfähig, wenn sie sich entweder auf eine spezielle Maschine oder einen Apparat beziehen oder einen bestimmten Gegenstand in einen anderen Zustand oder eine andere Sache transformieren.

Wie Heise-Online berichtet, gehen US-Rechtsexperten davon aus, dass die neuen Anforderungen die Möglichkeit, Trivialpatente - vor allem solche für simple Geschäftsmethoden - weitgehend ausschließen. Denn diese hätten häufig wenig oder gar keinen Bezug zu technischen Geräten oder gar physikalischen Einfluss auf ihre Umgebung. In der Tat erscheinen die vom Berufungsgericht neu geschaffenen Voraussetzungen im Vergleich zu dessen alter Rechtsprechung erheblich restriktiver. Ende der neunziger Jahre entschied das Gericht noch, dass Geschäftsideen immer schon dann einem Monopolschutz zugänglich seien, wenn sie "konkret, fassbar und nützlich" sind. Diese Entscheidungspraxis war nach den Urteilen des Supreme Courts in 2007 freilich nicht mehr zu halten.

Unumstritten war das neue Urteil allerdings auch im erkennenden Senat nicht. Abweichende Meinungen der Richter sprachen sich teils für einen noch weitergehenden Ausschluss derartiger Patente, teils gegen derart weite Einschränkungen der Patentierbarkeit aus. Letztlich ist wohl zu erwarten, dass gegen das Urteil Revision eingelegt und erneut der Supreme Court entscheiden wird.