CPTN: GPL-Lizenzierung als Voraussetzung für kartellrechtliche Freigabe

von: Dr. Till Jaeger
 
Das Bundeskartellamt hat am 20. April 2011 die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens CPTN gestattet, das von Novell 882 Softwarepatente bzw. Patentanmeldungen erwerben möchte. Hinter CPTN stehen die Softwarekonzerne Microsoft Inc., Oracle Inc., Apple Inc. und EMC Corp., die über eine starke Marktmacht in den Märkten für Betriebssystem und Virtualisierungssoftware verfügen. Es ist geplant, dass CPTN nach dem Patenterwerb aufgelöst wird und die Patente an die Inhaber verteilt. Das Bundeskartellamt hatte in dem Verfahren mit der US-amerikanischen Kartellbehörde des Department of Justice zusammengearbeitet und Änderungen der CPTN-Verträge durchgesetzt, wonach sämtliche Novell-Patente Gegenstand einer Lizenzierung unter der GPL, Version 2,  und der OIN License sein müssen.

Neben dem Erwerb von Novell durch Attachmate, woran wiederum Microsoft Anteile besitzt, war der Verkauf von 882 Softwarepatenten und Patentanmeldungen für $ 450 Mill. an CPTN vorgesehen, um die Weiterveräußerung der Rechte an Microsoft, Apple, Oracle und EMC vorzunehmen. Da Novell früher den Linux-Distributor SuSE erworben hatte und auch für den Linux-Kernel relevante Patente besitzen soll, war der Patentverkauf in der FOSS-Community sehr kritisch betrachtet worden und führte sogar zu einer gemeinsamen Erklärung von OSI und FSF. Auch die FSFE hatte sich mit Stellungnahmen an die Kartellämter zu dem Vorgang geäußert. Insbesondere wurde befürchtet, dass die hinter CPTN stehenden Unternehmen den Patenterwerb nutzen könnten, um den Wettbewerb dadurch zu beeinträchtigen, das vermeintliche Patentverletzungen bei der Nutzung von Linux behauptet oder verfolgt werden.
 
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, nimmt in seiner Erklärung explizit Bezug auf die Berücksichtigung von Freier Software :
“Auch ein Erwerb von Patenten kann im Einzelfall zu erheblichen wettbewerbsschädlichen Effekten führen. Wir haben deshalb die Auswirkungen des Verkaufs der Novell-Patente auch auf Open Source Software genau  geprüft. Mit den vorgenommenen Änderungen tragen die Unternehmen den Bedenken hier in Deutschland und in USA Rechnung.”
 
In der Erklärung des Department of Justice heißt es:
"All of the Novell patents will be acquired subject to the GNU General Public License, Version 2, a widely adopted open-source license, and the Open Invention Network (OIN) License, a significant license for the Linux System."
 
Nicht weiter erläutert wird, was mit "subject to the GNU General Public License" genau gemeint ist. Man wird aber davon ausgehen können, dass damit zumindest die lizenzgebührenfreie Nutzung der Novell-Patente im Rahmen der Weiterentwicklung und des Vertriebs von Linux umfasst ist und möglicherweise in jeder GPL-lizenzierten Software die patentierten Verfahren eingesetzt werden können. Für eine weitere Analyse wäre der Wortlaut des Patentkaufvertrages relevant. Das ifrOSS hat diesbezüglich eine Anfrage beim Bundeskartellamt vorgenommen.
 
Mit der "OIN license" dürfte das License Agreement des Open Invention Networks gemeint sein. Diese Vereinbarung sieht ein Crosslicensing vor, d.h. die Lizenznehmer erhalten gebührenfreie Patentlizenzen von OIN und allen anderen Lizenzpartnern des OIN und lizenzieren gleichzeitig die eigenen Patente (und die von Konzerngesellschaften) an alle anderen Lizenzpartner des OIN.
 
Die durch die Kartellbehörden erzwungene Berücksichtigung von Open Source-Lizenzen dürfte weniger wegen der lizenzrechtlichen Auswirkungen relevant sein, da Novell durch den Vertrieb von Linux ohnehin schon eine Patentlizenzierung für die betroffene Software vorgenommen haben dürfte. Ob die Patentlizenzierung darüber hinaus geht, wird sich noch erweisen müssen. Bemerkenswert ist das Vorgehen der Kartellbehörden aber deshalb, weil es erkennen lässt, dass der Open Source-Lizenzierung ein wettbewerbsfördernder Effekt beigemessen wird. Dies könnte für die Zukunft beispielhaft sein.

 
 
 

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