EU: Schutzfristverlängerung für Tonaufnahmen beschlossen

Von: Benjamin Roger

Am vergangenen Montag hat der Rat der EU die Richtlinie über die Verlängerung der Schutzdauer für Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre förmlich verabschiedet (pdf), nachdem in der Vorwoche eine Einigung im COREPER (Beamtenebene) erzielt worden war. Damit kann die Richtlinie bald in Kraft treten und wird innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedstaaten umzusetzen sein. Die Verlängerung war in den vergangenen Jahren heftig umstritten und von Fachleuten nahezu einhellig als verkappte Zuwendung an die Musikindustrie abgelehnt worden.

Hintergrund:

Bereits 2008 hatte die Europäische Kommission den Richtlinienvorschlag eingebracht, nach dem die Schutzdauer der Leistungsschutzrechte von Interpreten und Tonträgerherstellern von 50 auf 95 Jahre verlängert werden sollte (s. Nachricht vom 21.07.2008), die 2009 vom Parlament mit Änderungen, insbesondere einer Verkürzung auf 70 Jahre, angenommen wurde. Im Rat hatten bis zuletzt einige Mitgliedstaaten Widerstand geleistet.

Die Richtlinie wird damit begründet, dass ohne eine Verlängerung für zahlreiche Aufnahmen der 60er Jahre demnächst die Schutzfrist der Leistungsschutzrechte ablaufe. Diese bilden neben dem Schutz des Urhebers (bis 70 Jahre nach dessen Tod, § 64 UrhG) weitere oder - etwa bei klassischen Werken, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist - mitunter die einzigen Exklusivitätsrechte an solchen Aufnahmen. Konkret verlängert werden die Rechte ausübender Künstler (insbesondere Studiomusiker) und der Tonträgerhersteller, wobei die Begründung darauf abhebt, die soziale Situation der Musiker zu verbessern, die im Alter auf solche Einnahme angewiesen seien und die Schutzdauer von 50 Jahren immer häufiger überleben würden.

Diese Begründung hält nach nahezu einhelliger Meinung aus der Fachwelt empirischer Überprüfung nicht stand. Vielmehr habe die Musikindustrie mit erfolgreicher Lobbyarbeit eine Verlängerung durchgesetzt, die ihr gestatte, das "Tafelsilber" aus den 60ern, dem Beginn des Pop und der Massenverbreitung von Tonträgern, weiter gewinnbringend zu nutzen. Eine von zahlreichen namhaften Experten (u.a. des Münchener Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht) unterzeichnete Stellungnahme (pdf) kommt denn auch zu einer diametral entgegensetzten Einschätzung als die Kommission. Die Mehreinnahmen würden äußerst ungleich verteilt, nämlich zu 72% an die großen Labels (Sony BMG, EMI, Warner, Universal) gehen, zu 24% an die bestsituierten 20% der Künstler und zu 4% an die übrigen 80%. Das liegt nicht zuletzt darin begründet, dass die Musiker in aller Regel ihre Rechte vertraglich sogleich an die Plattenfirmen abtreten.

Daneben behauptet die Kommission, die Verlängerung werde keine Mehrkosten bringen - was in unauflösbarem Widerspruch zu der weiteren Annahme steht, sie werde Mehreinnahmen - in der von der Kommission zitierten, im Auftrag der britischen Tonträgerindustrie erstellten Studie mit einer Spanne zwischen 40 und 800 Millionen € recht unseriös beziffert - generieren. Diese müssen entweder als Kosten von den Verbrauchern getragen werden, oder die Verlängerung führt dazu, dass die selben Einnahmen unter mehr Musikern aufzuteilen sind, wobei viele von der Verlängerung betroffene bereits tot sein werden, also eher Erbengemeinschaften profitieren würden. Ginge es wirklich um die ausübenden Musiker, so die Experten, hätte die Schutzdauer an deren Lebensdauer gekoppelt werden müssen.
 
Einige Aspekte der neuen Richtlinie, die Musiker im Verhältnis zu Plattenfirmen begünstigen werden im Ansatz gelobt, wenngleich nur als Milderung des Übels. So sieht die Novelle eine "use it or lose it"-Klausel vor, wonach Musiker ihre Rechte, die an einen Tonträgerhersteller übertragen wurden, wiedererlangen können, wenn der Hersteller die Aufnahmen nicht mehr verbreitet. Daneben soll ein Fonds eingerichtet werden, über den die Hersteller Einnahmen aus der verlängerten Schutzdauer an Musiker auszahlen sollen, wenn diese ürsprunglich durch eine Einmalzahlung abgefunden wurden. Beides sind freilich allenfalls Teilerfolge, tastet doch das "use it or lose it" die in den ersten 50 Jahren bestehenden Exklusivitätsrechte der Hersteller nicht an, und soll der Fonds nur ganze 20% der Mehreinnahmen an Musiker verteilen.