GPL und andere OSS-Lizenzen

Verbreitung von GPL 2 Software in P2P Netzwerken nur im Objektcode Rechtswidrig?

Eine Verbesserung der GPL 3 gegenüber der GPL 2 ist die Regelung, dass bei der Verteilung von Software im Objektcode über ein Peer-to-Peer Netzwerk der Hinweis über ein öffentliches Downloadangebot ausreicht.

Im Umkehrschluss stellt sich natürlich die Frage, wie das Problem unter der GPL 2 gelöst wird. In Betracht kommt nur die Möglichkeit nach Ziffer 3 Abs. 6. Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass der Quellcode von der selben Stelle heruntergeladen werden kann, daher wohl von jedem Peer-to-Peer Teilnehmer. Read More...

Copyleft und BSD Lizenz

Guten Tag,

es heißt, die BSD Lizenz hätte kein Copyleft. Eine längere Diskussion hat mich verunsichert. In dieser Lizenz heißt es:

Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met:

In der folgenden Ziffer 1 wird nun festgeschrieben:

Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer. Read More...

Testnode

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