EU-Studien zu Urheberrecht und Freier Software veröffentlicht

Von Dr. Till Jaeger
 
Zwei von der Europäischen Kommission finanzierte Studien sind in der letzten Woche veröffentlicht worden. Die unter der Leitung von Prof. Bernt Hugenholtz von dem Institute for Information Law der Universität Amsterdam erstellte Studie "The Recasting of Copyright & Related Rights for the Knowledge Economy" beschäftigt sich mit dem aktuellen Harmonisierungsstand des Urheberrechts und von Leistungsschutzrechten auf europäischer Ebene. Die Studie "Economic impact of open source software on innovation and the competitiveness of the Information and Communication Technologies (ICT) sector in the EU" wurde von dem Forschungsinstitut UNU-MERIT erstellt, ein Joint Venture der Universität der Vereinten Nationen und der niederländischen Maastricht Universität. Der Report von UNU-MERIT behandelt die wirtschaftliche Bedeutung von Freier und Open Source Software im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie in Europa.

Hintergrund:

Die Urheberrechtsstudie macht auf über 300 Seiten eine Bestandsaufnahme des "acquis communautaire" im Urheberrecht und den urheberrechtlichen Leistungsschutzrechten. Hugenholtz macht dabei das Territotialitätsprinzip als Hemmschuh für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Verwertungsindustrien aus. Anders als beim Vertrieb körperlicher Güter wie Bücher oder DVDs helfe beim Online-Vertrieb kein Erschöpfungsgrundsatz, so dass oftmals aufwändige Rechteprüfungen erforderlich seien. Hinsichtlich der urheberrechtlichen Schranken wird auf eine weitere Studie verwiesen, die demnächst veröffentlicht werden soll. Schon in der vorliegenden Studie wird eine Einschränkung des Vervielfältigungsrechts für vorübergehende Kopien gefordert und eine Flexibilisierung der Gesetzgebungsmöglichkeiten durch Gestattung neuer Schranken, indem der Schrankenkatalog der Richtlinie zur Informationsgesellschaft als nicht abschließend erklärt wird. Weiterhin spricht sich die Studie gegen eine Verlängerung der 50-Jährigen Schutzdauer des Leistungsschutzrechts der Tonträgerhersteller aus, sondern befürwortet statt dessen deren Kürzung. Begründet wird dies mit dem Charakter des Leistungsschutzrechts als bloßes Investitionsschutzrecht, das hinsichtlich der Schutzfrist eher mit gewerblichen Schutzrechten vergleichbar sei als mit den als "anormal" bezeichneten Schutzfristen in den USA für Tonträger. Mit deutlichen Worten setzt sich Hugenholtz mit den Argumenten der Lobby der Musikindustrie auseinander, die eine Gleichstellung mit den US-amerikanischen Schutzfristen fordet. Die lesenswerte Analyse der rechtlichen und ökonmische Argumente stellt den Schwerpunkt der Studie dar. Hinsichtlich der Schutzfristverlängerung des Leistungsschutzrechts für Interpreten wird darauf hingeweisen, dass eine solche Verlängerung wegen der üblichen Rechte-Buyouts mehr den Verwertern als den Künstlern zugute käme und daher nur mit einem begleitenden Schutz gegen übermäßige Rechtsübertragungen sinnvoll sei. Schließlich setzt sich die Studie noch mit der Frage der öffentlichen Akzeptanz des Urheberrechts auseinander. Dabei wird zwischen der Kenntnis des Urheberrechts und dessen inhaltlicher Akzeptanz unterschieden. Dabei wird eine zunehmende Sensibilisierung von urheberrechtlichen Fragen in der Bevölkerung konstatiert. Um aber auch eine größere Akzeptanz des Urheberrechtsgeimes zu erreichen, das von der Bevölkerung ganz überwiegend als notwendig erachtet wird, rät Hugenholtz der EU zu einer größeren Beteiligung von Verbraucherschutzverbänden, um die Erstellung von ausgewogenen Regelungen zu fördern, und der Verwerterindustrie zu konsumentenfreundlichen Nutzungsmöglichkeiten. Abschließend wird der gesamte Harmonisierungsprozess kritisch bewertet. Es sei ein erheblicher Aufwand für die nationalen Gesetzgeber entstanden, ohne dass ein klarer Nutzeffekt nachweisbar sei. Daher sei die weitere Harmonisierung abzulehnen, soweit dies nicht nur zur Nachbesserung des bestehenden acquis communautaire erforderlich sei. Langfristig sei aber ein eigenes europäisches Urheberrecht unter Überwindung des Territorialitätsprnzips wünschenswert. Ein solches einheitliches Urheberrecht könne auch den durch 15 Jahre Harmonisierung entstanden übermäßigen Schutzstandard auf ein angemessenes Maß zurückführen. Die Studie ist damit eines der prominentesten Beispiele des sich in den letzten Jahren abzeichnenden Wahrnehmungswandels im Hinblick auf urheberrechtliche Schutzstandards.

Die Studie zur wirtschaftlichen Bedeutung von Freier Software in der ITK-Industrie nimmt zunächst eine Analyse von Art und Umfang der Verwendung Freier Software in Europa im Vergleich zu den USA und anderen Gebieten vor. Dabei wird festgestellt, dass die USA führend im Hinblick auf die kommerzielle Nutzung sind, aber sich in Europa mehr individuelle Programmierer an der Entwicklung beteiligen. Dies führe auch zu mehr KMUs in diesem Wirtschaftszweig. UNU-MERIT geht davon aus, dass die Entwicklung der qualitativ relevanten Open Source Software einen Wert von 12 Milliarden Euro hat (wobei etwa 15 % der Freien Software von Unternehmen stammen). Der Code-Umfang verdoppele sich etwa alle zwei Jahre. Bis zum Jahr 2010 wird ein Anteil von 32 % an allen ITK-Dienstleistungen für möglich erachtet. Dabei wird Freie Software als besondere Möglichkeit gesehen, im Vergleich zu den USA eine stärkere Softwarewirtschaft zu etablieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Weiterhin wird hervorgehoben, dass die Nutzung von Freier Software auf nachgelagerten Märkten erhebliche Einsparungen an Entwicklungskosten (36 %) erzeugt und damit mehr Mittel für Innovationen zur Verfügung stünden. Zur Förderung der europäischen Wirtschaft schlägt dann die Studie unter anderem vor, Freie Software im Rahmen von Standardisierungen zu unterstützen und Code-Beiträge von Unternehmen steuerrechtlich als gemeinnützige Schenkungen zu betrachten.