Reform der Urheberrechtsvergütungen für Privatkopien

Von Dr. Julia Küng
 
Im Jahr 2006 ist die Reform der Urheberrechtsvergütungen („copyright levies reform“) Teil des Arbeitsprogramms der EU-Kommission. Ziel ist es, einheitliche Kriterien für die Regelung, Einnahme und Verteilung der für Privatkopien zu entrichtenden Vergütungen in den europäischen Mitgliedsstaaten zu schaffen und so Transparenz und Fairness bei den Urheberrechtsvergütungen zu verbessern. Besonders sollen aber über „Digital Rights Management“-Technologien Alternativen zur Urheberrechtsvergütung aufrechterhalten bzw. etabliert werden.

Bereits 2004 hatten die Mitgliedstaaten anhand eines Fragebogens der EU-Kommission offen gelegt, wie sie die Privatkopie und die von den Verwertungsgesellschaften einzuhebenden Urheberrechtsvergütungen geregelt haben. Die Ergebnisse dieser Befragung waren erstaunlich unterschiedlich: In Irland, UK und Malta ist gar keine Privatkopie erlaubt (außer der Aufnahme von Rundfunksendungen). Luxemburg erlaubt Privatkopien, sieht jedoch keine Urheberrechtsvergütung vor und auch in Zypern existiert die Urheberrechtsvergütung nicht. Manche Mitgliedstaaten, die der EU 2004 beitraten, haben die Privatkopie erst kürzlich eingeführt.

Vom 6. Juni bis 14. Juli 2006 befragt die Kommission nun erneut die Mitgliedstaaten und beteiligte Kreise, um Aktualisierungen vornehmen zu lassen, weitere Informationen zu erhalten und dabei auch die Öffentlichkeit mit einzubeziehen. Die EU-Kommission interessiert sich z.B. dafür, wie derzeitige Verteilungsschlüssel die tatsächliche Anzahl der Privatkopien berücksichtigen und welche Form der Vergütung die Befragten favorisieren – Lizenzmodelle durch digitalen Verkauf oder die Urheberrechtsabgabe.

Hintergrund:

Die von der Kommission gegenwärtig durchgeführte Befragung findet aufgrund des Artikels 5 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 (Info-RL) statt. Artikel 5 der Info-RL stellt den Mitgliedstaaten frei, die Verwertung (z.B. Vervielfältigung und Verbreitung) von urheberrechtlich geschützten Werken zu bestimmtem Zwecken, wie zur Erstellung der Privatkopie, gesetzlich zu erlauben.

Da die Mitgliedstaaten aufgrund der Info-RL keine Verpflichtung trifft, die Privatkopie zuzulassen und deren Rahmenbedingungen einheitlich zu gestalten, bestehen in den verschiedenen Mitgliedsstaaten in deren Ausgestaltung teilweise große Unterschiede. Artikel 12 der Info-RL legt fest, dass die Kommission alle drei Jahre die Anwendung des Artikels 5 der Info-RL in den Mitgliedstaaten zu überprüfen hat und dem Rat, dem Europäischen Parlament sowie dem Wirtschafts- und Sozialausschuss darüber berichten muss. In Entsprechung des Artikels 12 der Info-RL wurde der die gegenständliche Befragung durchführende Kontaktausschuss der Kommission eingerichtet, der die Auswirkungen der Info-RL auf den Binnenmarkt überprüft und sich auch insbesondere mit der Privatkopie befasst.