Musikdienste verabschieden sich von DRM

Von Prof. Dr. Axel Metzger
 
Mehrere große Online-Musikdienste haben den Verzicht auf den Einsatz von technischen Schutzmaßnahmen angekündigt. Den Anfang machte iTunes mit der Erklärung, das Inhalte von Sony BMG, Universal und Warner Music künftig ohne technische Schutzmaßnahmen erhältlich sein werden. EMI-Inhalte waren im iTunes Store bereits seit einem Jahr DRM-frei erhältlich. Nur wenige Tage später zog der Konkurrent Musicload nach und erklärte, künftig ebenfalls für große Teile des Repertoires auf den Einsatz von DRM verzichten zu wollen. Man darf nun gespannt sein, ob sich hier ein grundsätzlicher Gesinnungswandel der Musikindustrie abzeichnet. IFPI Deutschland begrüßt den Schritt.

Hintergrund:

Natürlich macht eine Schwalbe noch keinen Sommer (insbesondere nicht im kalten Januar). Aber sollte es sich bei den aktuellen Meldungen um Anzeichen einer Abkehr von technischen Schutzmaßnahmen handeln, so müsste nicht nur die Musikindustrie die nicht ganz unerheblichen Kosten abschreiben, welche die Entwicklung und Durchsetzung von DRM-Systeme in den letzten Jahren verursacht hat. Auch auf die Gesetzgeber fiele ein wenig schmeichelhaftes Licht, haben sie doch dem Wunsch der Medienindustrien folgend seit Mitte der 1990 Jahre zusätzliche gesetzliche Schutzvorschriften gegen die Umgehung von DRM-Systemen eingeführt, zunächst die WIPO mit dem WIPO Copyright Treaty (WCT) aus dem Jahr 1996, einem völkerrechtlichen Vertrag, den mittlerweile 68 Staaten unterzeichnet haben, dann die USA mit dem "Digital Milenium Copyright Act" (DMCA) im Jahr 1998. Die Europäische Gemeinschaft folgte 2001 mit der Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft, deren Umsetzung im Rahmen des "Ersten Korbs" zur Einführung der deutschen DRM-Regeln in den §§ 95 a ff. UrhG geführt hat.
Die deutschen Vorschriften hatten sich in der Vergangenheit bereits als ähnlich lückenhaft erwiesen wie die meisten technischen Schutzmaßnahmen selbst. Das Landgericht Frankfurt entschied bereits 2006, dass die Umgehung von DRM-Systemen mittels analoger Technologien zulässig ist. Wie es jetzt aussieht, könnte es sich bei den Vorschriften bald um totes Recht handeln.