Ärger um Google Street View

Von Dr. Olaf Koglin
 
Bereits seit etlichen Monaten sorgt in einigen deutschen Städten ein schwarzer Opel Astra mit einem merkwürdigen Dachaufbau für Verwunderung bei Passanten, die ihn betrachten. Nicht weniger spannend ist die juristische Betrachtung dieses Fahrzeugs, da es seinerseits die Passanten und die Umgebung betrachtet: Es handelt sich sich um ein nicht mehr ganz neues Projekt von Google. Nach dem Erfolg von Google Maps, bei dem Satellitenfotos die Erde, Städte und einzelne Straßen aus der Vogelperspektive zeigen, präsentiert "Google Street View" Straßen und Häuserzeilen aus horizontalem Blickwinkel. So soll man über Google einen direkten Eindruck von Straßen und deren Umgebung bekommen können - was zur Sorge führt, auch Einbrecher oder allzu Neugierige könnten den eigenen Vorgarten auskundschaften oder vielleicht sogar das Gesicht eines Besuchers erkennen.

Hintergrund:

So hatte der Spiegel schon im Juni über das "Paradies der Gaffer und Spanner" geschrieben. Doch in der Gemeinde Molfsee bei Kiel regt nun sich Widerstand gehen die Aufnahmen, wie die Lübecker Nachrichten am Wochenende berichteten. Allerdings scheint das Vorgehen von Google nur schwer in juristische Verbotskategorien zu passen: Urheberrechtlich ist das Abbilden der Häuserfronten gestattet, auch wenn die Fassade oder die architektonische Gestaltung des Gebäudes urheberrechtlich geschützt ist. Hierfür gibt es einen eigenen Paragrafen im Urheberechtsgesetz, der dies für die von der Straße aus mögliche Einsicht regelt. Datenschutzrechtlich sieht Marit Hansen, die stellvertretende Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein derzeit keine klare Handhabe gegen das Vorgehen von Google. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hatte bereits gesetzliche Grenzen der google'schen Stadtfotografie gefordert.

Die Gemeinde Molfsee geht nun einen anderen rechtlichen Weg: Sie greift zum Schwert des Straßenrechts. Denn - so die Behörde - das Durchfahren der Straßen mit dem Google-Fahrzeug gehe über den normalen Straßengebrauch hinaus, weshalb Google hierfür eine Sondernutzungsgenehmigung benötige. Dies bedeute aber allenfalls, dass das Befahren der Straßen mit dem Kamerawagen illegal wäre, ändert aber nichts an der Verwertbarkeit der dabei aufgenommenen Bilder. Und: Mit welchen straßenrechtlichen Argumenten wird Molfsee reagieren, wenn Google einen entsprechenden Antrag stellen würde? Einen solchen Antrag, so berichten die Lübecker Nachrichten, will die Gemeinde auf jeden Fall ablehen.